Der 55-jährige Unfallfahrer mit seinem Anwalt im Amtsgericht. Foto: Sebastian Xanke

Nach dem Tod von drei Fußgängern in Esslingen-Weil im Oktober 2024 muss sich ein 55-Jähriger seit Dienstag vor dem Esslinger Amtsgericht verantworten. So lief der erste Prozesstag.

 Auf einer schnurgeraden, frei einsehbaren Straße verliert ein Mann die Kontrolle über sein Auto, gerät auf den Gehweg und erfasst dort eine Mutter und ihre kleinen Söhne. Die drei Fußgänger sterben.

Grund für den tödlichen Unfall am späten Nachmittag des 22. Oktobers 2024 im Esslinger Stadtteil Weil soll laut Staatsanwaltschaft ein Fahrfehler des Fahrers gewesen sein, der dann ungebremst in die Personengruppe gefahren sein soll.

Autofahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Am Dienstag hat gegen ihn der Prozess vor dem Esslinger Amtsgericht begonnen, der auf große Aufmerksamkeit stieß. Über ein Dutzend Medienvertreter und zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauern, darunter einige Familienmitglieder, waren im Gerichtssaal. Angeklagt ist der 55 Jahre alte Autofahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.

Der aus Stuttgart stammende Angeklagte soll laut der Staatsanwältin gegen 17 Uhr aus Weil in Richtung Mettinger Brücke und B 10 in seinem Audi Q3 mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Erlaubt war nur Tempo 50. Inzwischen hat die Stadt dort eine 30er-Zone eingerichtet. Der 55-Jährige soll der Anklage zufolge mit 62 Stundenkilometer unterwegs gewesen sein.

Gas gegeben statt gebremst

Obwohl die vor ihm liegende Ampel seit 30 Sekunden auf Rot stand und drei Autos davor warteten, habe der Angeklagte das Gaspedal seines Wagens betätigt anstatt zu bremsen. Der Wagen habe beschleunigt, sei geschleudert und kam rechts von der Fahrbahn ab.

Zu dieser Zeit waren eine Frau und ihre beiden Kinder auf dem Gehweg unterwegs. „Der Angeklagte hätte die Fußgängergruppe dort erkennen müssen“, heißt es in der Anklageschrift. Dennoch habe er seinen Wagen nach rechts gezogen und sei somit in Richtung der Fußgänger gefahren. „Der Fahrer hätte entweder bremsen oder nach links ausweichen müssen, dann wäre nur Sachschaden entstanden“, sagte die Staatsanwältin.

Stattdessen erfasste der Wagen des Angeklagten die 39-Jährige und ihre Söhne im Alter von drei und sechs Jahren. Sie wurden durch die Kollision so schwer verletzt, dass sie am Unfallort auf Höhe des Sportparks Weil starben.

Den Prozessauftakt verfolgten viele Zuhörer. Foto: Sebastian Xanke

Angeklagter sei Alkoholiker gewesen

Der Angeklagte machte zunächst keine persönlichen Angaben und äußerte sich nicht zum Unfallhergang. Über seinen Anwalt ließ er eine Entschuldigung an die Hinterbliebenen verlesen. In dem Verfahren sind die Eltern der 39-Jährigen sowie ihr Ehemann und Vater der Kinder als Nebenkläger vertreten.

Ein nach dem Unfall erstelltes Gutachten hatte ergeben, dass der 55-Jährige nicht alkoholisiert war und keine Drogen genommen hatte, als er das Fahrzeug führte. Markus Schwab, Anwalt der Eltern, beantragte im Prozess aber eine erneute Untersuchung der Blutprobe. Laut dem Anwalt sei der Angeklagte alkoholabhängig gewesen. Er forderte außerdem, dass der Führerschein eingezogen wird. Der Prozess wird fortgesetzt.