Ein 19-Jähriger wird vor einer Shisha-Bar in Konstanz angegriffen und getötet - nun stehen zwei Männer vor Gericht. Dem Jüngeren der Beiden wirft die Staatsanwaltschaft Mord vor.
Von Kathrin Drinkuth
Konstanz (dpa/lsw) - Erst mehr als zwei Stunden nach dem eigentlich geplanten Verhandlungsbeginn steht fest: Im Mordprozess um einen tödlichen Streit vor einer Shisha-Bar in Konstanz wird die Öffentlichkeit während des Verfahrens ausgeschlossen. Als Grund nennt der Vorsitzende Richter Joachim Dospil am Dienstag unter anderem den Schutz und die Erziehung eines der Angeklagten, der zur Tatzeit noch minderjährig war. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Mord und gefährliche Körperverletzung vor - er soll im März vergangenen Jahres vor dem Konstanzer Lokal einen 19-Jährigen mit einem Messer angegriffen und getötet haben. Neben dem inzwischen 18-Jährigen muss sich auch ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, er soll bei der Tat mitgewirkt haben. Ein Urteil wird Ende Februar erwartet.
Der tödliche Streit hatte im Frühjahr 2017 nicht nur in Konstanz für Entsetzen gesorgt. Nach Angaben der Polizei war es in der Nacht auf dem Parkplatz der Shisha-Bar zu einem Streit zwischen zwei Gruppen gekommen. Dabei soll der damals 17-Jährige mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen haben. Der 19-Jährige habe zwar noch in die Bar hineingehen können, sei dort aber zusammengebrochen und später im Krankenhaus gestorben, berichteten die Beamten weiter. Todesursache waren laut Obduktionsbericht innere Blutungen.
Der Tatverdächtige und seine Begleiter konnten in der Nacht zunächst flüchten, die Polizei nahm sie jedoch wenige Tage später fest. Der Prozess hatte zum Auftakt am Dienstag für großen Andrang im Landgericht Konstanz gesorgt: Zahlreiche Menschen standen bereits am frühen Morgen in einer langen Schlange vor dem Eingang. Durch starke Sicherheitsvorkehrungen verzögerte sich der Beginn der Verhandlung aber bereits deutlich - nur, um nach wenigen Minuten wieder unterbrochen zu werden. Denn der Verteidiger des 18-Jährigen forderte den Ausschluss der Öffentlichkeit - dies sei im Interesse der Erziehung seines Angeklagten geboten.
Zudem könnten im Lauf der Verhandlungen persönliche Umstände des Angeklagten zur Sprache kommen, die seine schutzwürdigen Belange verletzten könnte, so der Anwalt. Auch über den Antrag entschied das Gericht nichtöffentlich - so dass die rund 70 Zuschauer zunächst aus dem Saal gingen, nach einer Viertelstunde wieder zurückkehren konnten und ihn dann kurz darauf verlassen mussten. Der Anwalt der Nebenkläger, Ingo Lenßen, sagte am Dienstag, der Ausschluss der Öffentlichkeit sei ein schlechtes Signal. Viele Angehörige seien für den Prozess von weit her angereist, sagte Lenßen, der die Eltern und die Schwester des Opfers vor Gericht vertritt. Zudem sehe er nicht, dass der Ausschluss für den Schutz und die Erziehung des Angeklagten erforderlich sei. Für ihn sei vor allem wichtig, dass die Angehörigen des 19-Jährigen erlebten, dass es ein Verfahren gebe, dass dem Opfer gerecht werde. „Das ermöglicht auch einen Weg der Akzeptanz.“