Noch ein weiteres Mal wird der Angeklagte das Landgericht betreten. Am 19. Dezember steht das Urteil an. Foto: Sebastian Steegmüller

Ein 55 Jahre alter Mann soll seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Stuttgart-Ost mit einem Kissen erstickt haben. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag, die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Rechtsanwälte sollen ihre Mandanten – unabhängig vom Tatvorwurf – bestmöglich verteidigen. Ist ein Freispruch nicht realistisch, muss das primäre Ziel sein, Gründe für ein milderes Urteil zu finden. Im Fall des 55 Jahre alten Angeklagten, der seine Ehefrau am 28. November 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Stuttgart-Ost mit einem Kissen erstickt und die Tat über Monate verschleiert haben soll, wohl keine leichte Aufgabe. Mord aus Heimtücke lautet die Anklage, die Verteidigerin Amely Schweizer sah das Mordmerkmal am Donnerstagnachmittag nicht erfüllt. Sie plädierte auf Totschlag. Einen Vorschlag zur Länge der Haftstrafe machte die Anwältin nicht, merkte aber an, „dass man ohne die Einlassungen meines Mandanten, der keine Vorstrafen hat, die Todesursache nicht abschließend hätte klären können“. Erneut betonte sie zudem, dass er von seiner Frau regelmäßig erniedrigt und beleidigt worden sei. Das Verhältnis soll sich seit der kirchlichen Hochzeit im Sommer 2022 schlagartig verschlechtert haben. Auch am Tattag habe er wieder eine Schimpftirade über sich ergehen lassen müssen, ehe es zum Blackout gekommen sei.