Für den Prozess sind noch weitere Termine bis April angesetzt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Das Ende eines Prozesses am Stuttgarter Oberlandesgericht schien zum Greifen nahe: Für Freitag waren die Plädoyers angekündigt. Stattdessen kam eine Reihe von Anträgen.

Eigentlich sollten am Freitag schon die Schlussvorträge der Anklagevertretung und des Verteidigers gehalten werden. Damit wäre der Prozess gegen einen 61-jährigen Mann aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) auf die Zielgerade gegangen, schon kommende Woche hätte das Urteil fallen können. Doch der Verteidiger des Mannes, der der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet wird, hat noch Informationsbedarf. Er stellte vier Anträge, um noch tiefer in die Beweisaufnahme einzudringen. Ärgern wolle er damit niemanden. Er wolle nur, dass die Kammer so gut es geht alles wisse, was in jener Februarnacht geschehen ist, um ein gut begründetes Urteil fällen zu können.

Der Angeklagte soll im vergangenen Februar vor einer Polizeikontrolle weggefahren sein. Auf einer Bundesstraße gelang es der Polizei nach längerer Verfolgungsfahrt, sein Auto zu stoppen. Als ein Beamter ausstieg und auf ihn zuging, fuhr der Angeklagte los. Er fuhr den Polizeibeamten an. Zwei Beamte gaben zusammen 18 Schüsse in Richtung des Wagens ab. Der Beamte ist bis heute noch nicht wieder im Dienst und leidet unter den Folgen, sagte er als Zeuge in dem Verfahren aus.

Der Anwalt will Details der Fahrt, bei der der Polizist angefahren und zu Boden geschleudert wurde, genauer geklärt wissen, als das, was er bislang von Sachverständigen und Experten erfahren hat. Ein Antrag bezieht sich auf die Sichtverhältnisse in jener Nacht. Die Szene wurde schon einmal nachgestellt. Dabei habe sich die Person, die eine gelbe reflektierende Jacke trug wie der angefahrene Polizist in jener Nacht, gut vom dunklen Hintergrund abgehoben. Doch der Anwalt will, dass diese Szene noch einmal nachgestellt wird: Mit einem Polizeiauto mit blinkendem Blaulicht und dem Licht eines Firmengebäudes im Hintergrund. Außerdem möchte er die Bodycamaufnahmen aus der Nacht neu untersucht wissen. Es soll ein audioforensisches Gutachten erstellt werden, damit man höre, wann welcher Schuss fiel. Die Kammer will in der kommenden Woche ihre Entscheidung über die Anträge bekannt geben. Es wurden weitere Termine bis April vereinbart, die aber eventuell nicht alle nötig sein werden. Ob er noch weitere Anträge stellen werde, ließ der Anwalt am Freitag im Dunkeln.