Das Staatsschutzverfahren gegen den mutmaßlichen Polizistenmörder von Mannheim beginnt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Für die Polizei kommt zur emotionalen Belastung auch die Enttäuschung über die Politik hinzu.
Unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen wird von Donnerstag an gegen einen 26-jährigen Mann verhandelt, der im Mai 2024 den Polizisten Rouven Laur ermordet haben soll. Die Verhandlung wird im Hochsicherheitsbereich des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) in Stammheim laufen, direkt neben der Stuttgarter Justizvollzugsanstalt. Denn es handelt sich um keinen „normalen“ Mordprozess. Das Verfahren gegen den 26-Jährigen, der aus Afghanistan stammt, ist ein Staatsschutzverfahren. Er wird als „mutmaßlicher Islamist“ bezeichnet. Die Generalbundesanwaltschaft hatte den Fall aufgrund der besonderen Bedeutung übernommen, bereits kurz nach der Tat. Es soll geklärt werden, ob sich der 26-jährige Sulaiman A. in Deutschland radikalisiert habe. Er soll laut der Anklage Sympathien für die im Ausland aktive terroristische Vereinigung „Islamische Staat“ haben. Er soll jedoch noch nicht eindeutig dem IS zugerechnet werden und ist auch nicht als Terrorist angeklagt.
Der Angriff geschah bei einer Kundgebung auf dem Marktplatz
Der Mann soll Rouven Lauer mit einem Messer tödlich verletzt haben, als der Beamte zusammen mit Kollegen am 31. Mai 2024 in Mannheim zum Schutz einer Kundgebung der islamkritischen Gruppe Pax Europa im Einsatz war. Sein Angriff habe zunächst einem bekannten Islamkritiker gegolten,der dort auftrat. Auch ihn – und weitere Personen – verletzte der zur Tatzeit 26-jährige Afghane schwer.
Für das Verfahren am Oberlandesgericht sind rund 50 Prozesstage angesetzt. Das Verfahren kann demnach bis Ende Oktober dauern.
Im Vorfeld des Prozessbeginns hat sich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort gemeldet. Deren Mannheimer Vorsitzender Thomas Mohr sagte, dass neben der emotionalen Belastung auch Frust über mangelnde politische Unterstützung in der Polizei herrsche: „Es ist kein gutes Zeichen der Landesregierung, wenn nach solchen Taten zwar Verbesserungen für die Polizei gefordert werden, aber unsere Forderung nach Tasern für den Streifendienst abgelehnt wird.“ Die Sicherheit der Einsatzkräfte müsse oberste Priorität haben, so Mohr.
Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke formuliert seine hohen Erwartungen an den Prozess: „Der Prozess und das spätere Urteil sollten ein sehr starkes Signal an die Gesellschaft und die Politik senden. Klar werden muss: Der Rechtsstaat toleriert keine Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und reagiert so hart wie eindeutig“, sagte er. Er spricht sogar schon vor der Anklageerhebung über ein Strafmaß, dass er für angemessen hält: „Wir erwarten im Übrigen für den Täter nichts anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Zudem erwarten wir die Prüfung der Abschiebung aus der Haft.“
Das Verfahren gegen Sulaiman A. beginnt am Donnerstag, 13. Februar, um 10.30 Uhr am Oberlandesgericht im Hochsicherheitssaal in Stuttgart-Stammheim.