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Eine 84-Jährige ist im September vergangenen Jahres in Neuhausen brutal ermordet worden. Das Urteil gegen den Täter sah eine lange Haftstrafe vor. Jetzt hat er Revision eingelegt.

NeuhausenLebenslang mit besonderer Schwere der Schuld – so lautete im Sommer das Urteil in dem aufsehenerregenden Prozess gegen einen Mann, der eine pflegebedürftige 84-Jährige ist im September vergangenen Jahres in Neuhausen brutal ermordet haben soll. Doch das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der 31 Jahre alte Angeklagte hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart gestern mitteilte.

Die Richterin hatte ihr Urteil seinerzeit damit begründet, dass der Angeklagte die gesundheitlich sehr angeschlagene, aber noch geistig fitte Seniorin regelrecht abgeschlachtet habe. Auch das Wort „erbarmungslos“ fiel.

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld, das hätte für den Angeklagten bedeutet, dass nach 15 Jahren festgelegt wird, wie viel Strafe nach dieser Zeit noch verbüßt werden muss. Dafür gibt es keine Obergrenze. Es gibt Fälle, in denen noch einmal mehr als zehn Jahre hinzukamen.

Wann das endgültige Urteil fällt, steht noch nicht fest.