Parkscheinautomat: Noch sind E-Fahrzeuge von der Gebühr befreit. Foto: privat

Das Sonderrecht des kostenlosen Parkens auf öffentlichen Parkplätzen in Esslingen entfällt ab März 2023.

Elektrofahrzeuge dürfen von März 2023 an nicht mehr kostenlos parken auf öffentlichen Parkplätzen, die kostenpflichtig sind. Damit werden sie allen anderen Fahrzeugen gleichgestellt. Das gilt nicht für öffentliche Parkplätze mit Ladestation – hier darf weiter während der Ladezeit geparkt werden. Beschlossen wurde dies auf der jüngsten Gemeinderatssitzung, zusammen mit der Erhöhung der Parkgebühren. Der Gemeinderat folgte damit einem Antrag der Freien Wähler.

„Das wird den Stadtsäckel nicht retten“, sagte die Fraktionschefin der Freien Wähler, Annette Silberhorn-Hemminger. Aber das sei auch nicht der tiefere Grund für den Antrag gewesen. Im Beschlussjahr 2013 sei das ein weiterer Anreiz gewesen, sich ein E-Autos anzuschaffen – heute sei dies aber nicht mehr ausschlaggebend, weil es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten gebe. „Den Anreiz braucht man nicht mehr.“ Zudem seien die Parkplätze insbesondere in der Innenstadt begrenzt belegbar, um auf diese Weise – auch im Sinne der Händler – für mehr Fluktuation zu sorgen. E-Autos würden zuweilen diese Fluktuation behindern, weil sie das Recht hätten, nicht nur kostenfrei, sondern auch länger auf einem dieser Plätze zu stehen. Für sie gelte daher von März 2023 an wie für alle anderen nicht nur, dass sie Gebühren zahlen müssten, sondern auch der zeitlichen Limitierung unterworfen wären. „Das bringt den Händlern nichts, wenn einer da den ganzen Tag steht“, sagte Silberhorn-Hemminger. Die Fraktionschefin geht davon aus, dass andere Städte wie Stuttgart dem Beispiel Esslingens folgen.