Wo darf man mit dem E-Roller fahren und wo nicht? Foto: Patrick Steinle

Eine Bürgerin aus Echterdingen fühlt sich auf Fußwegen nicht mehr sicher. Diverse Zweiräder nutzen diese als Fahrbahn. Dabei wissen wohl einige gar nicht, was man eigentlich darf und was nicht. Wir haben nachgefragt.

Echterdingen - Auf dem Gehweg seien nicht nur Fußgänger unterwegs, bemängelt eine Bürgerin aus Echterdingen. Im Gespräch erzählt sie, dass sie schon vor 15 Jahren das Problem am eigenen Leib erfahren musste. „Als ich aus einer Metzgerei trat, raste ein Fahrrad nur wenige Zentimeter an mir vorbei“, sagt sie. Damals kam die Echterdingerin mit einem Schrecken davon. In letzter Zeit bemerkt sie aber, dass es immer mehr Verkehrsmittel gibt, die Fußgänger in Gefahr bringen. Die Rede ist von E-Bikes, Pedelecs und E-Rollern.

Die Bürgerin beobachtet einige Fahrer, die sich auf Fußwegen bewegen. „Die fahren überall, wo man kann – es aber nicht unbedingt darf.“ Ihr macht das Angst, da die Rad- und Rollerfahrer oft mit einer hohen Geschwindigkeit an den Passanten vorbeirasten. „Eine Bewegung zur Seite und man kollidiert mit den Zweiradfahrern“, sagt die Dame aus Echterdingen. Sie glaubt, dass einige gar nicht wissen, wo sie fahren dürfen und wo nicht. Aus diesem Grund wollen wir Licht ins Dunkel bringen und haben mit Jutta Rößler von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Leinfelden-Echterdingen gesprochen.

Was darf ein E-Bike-Fahrer?

Im Straßenverkehr wird ein E-Bike wie ein Mofa angesehen. Denn der Motor unterstützt den Fahrer, auch ohne dass dieser in die Pedale tritt. Deshalb darf ein Fahrer dieses Gefährtes nicht auf dem Gehweg fahren, sondern muss die Straße nutzen. Radwege sind ebenfalls tabu, „außer es gibt ein Zusatzschild“, so Rößler. Auch Feldwege dürfen nicht befahren werden. Bei E-Bikes, die maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren können, besteht keine Helmpflicht. Darüber hinaus schon. Zudem ist ein Mofa-Führerschein notwendig, um das E-Bike bewegen zu dürfen. „Der Nutzer muss sich natürlich an die Verkehrsregeln halten“, sagt Rößler.

Was darf ein Pedelec-Fahrer?

Pedelecs haben ebenfalls einen Motor, der den Fahrer unterstützt. Jedoch macht er das nur, wenn die Pedale bewegt werden. Für das Fahren eines Pedelecs besteht keine Helmpflicht. Besitzer dieses Zweirads dürfen ebenfalls nicht auf dem Gehweg fahren und müssen auf die Straße ausweichen. Das ist auch bei Fahrrädern – im üblichen Sinne – der Fall. „Die Regeln sind gleich zum Fahrrad“, erklärt Jutta Rößler von der Straßenverkehrsbehörde. Eine Ausnahme bilden dabei die Regeln für fahrradfahrende Kinder. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen diese den Gehweg als Fahrbahn nutzen, Kinder unter acht Jahren müssen dort sogar fahren.

Was darf ein E-Roller-Fahrer?

„Auch hier besteht keine Helmpflicht, es ist aber empfohlen“, sagt Rößler. E-Roller dürfen den Gehweg ebenfalls nicht als Fahrbahn nutzen. Sie müssen auf Straßen oder Fahrradwege ausweichen. Auch auf Feldwegen dürfen die elektrisch angetriebenen Roller gefahren werden. „Die Regeln für E-Roller gehen in die Richtung des Fahrrads, jedoch mit Einschränkungen.“ Insgesamt bemerkt auch Rößler, dass immer mehr E-Roller im Straßenverkehr unterwegs sind. „Es ist eine neue Art der Mobilität“, sagt sie, betont aber: „Das Wissen, was man darf, ist noch nicht da.“

Für Zweiräder gelten Alkoholgrenzen

Christian Wörner von der Polizeipressestelle Reutlingen fasst zusammen: „Der Gehweg ist für all diese Gefährte tabu.“ Wird dagegen verstoßen, drohen Strafen zwischen 15 und 30 Euro. Bei den E-Rollern fügt er hinzu, dass diese eine Betriebserlaubnis benötigten sowie eine Versicherungsplakette. Stellt man beim Fahrer mehr als 0,5 Promille Alkohol fest, erhält dieser Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Verursacht man einen Unfall, liegt die Grenze bereits bei 0,3 Promille.