Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt (Symbolbild). Foto: IMAGO/Markus van Offern

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit 417 Stundenkilometern über die A2 gefahren sein soll, eingestellt. Die Hintergründe.

Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2 gefahren sein soll, ist eingestellt worden. Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es habe umfassende Prüfungen des Vorfalls gegeben, eine Befragung des Beschuldigten sei nicht nötig gewesen.

Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie der Sprecher sagte.

Anfang des Jahres hatte der Millionär ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. Der augenscheinlich abgefilmte Tacho zeigt eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an. Dieses und weitere Videos sollen bereits im Juli 2021 entstanden sein.

Keine Geschwindigkeitsbegrenzung

In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. In dem Video seien aufgrund der gewählten Strecke, der frühen Uhrzeit und Jahreszeit sehr gute Verkehrsverhältnisse erkennbar. Es gebe zudem keinerlei Hinweise auf eine unsichere Fahrweise.

Außerdem sei das Auto, ein Bugatti Chiron, für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Bei der Aktion ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft niemand gefährdet worden. Dem Fahrer könne man nicht vorwerfen, er sei rücksichtlos gewesen, da er optimale Uhrzeit, Wetter- und Straßenverhältnisse gewählt habe, erklärte der Sprecher.