Das Kind wurde offenbar in der Wohnung des Verdächtigen missbraucht. Foto: imago//M. Begsteiger

Ein 53-Jähriger soll im Raum Lörrach trotz Berufsverbots an einer Schule und ein Kind missbraucht haben. Nun sitzt der Verdächtige in U-Haft.

Lörrach - Dieser Verdacht sorgt für Fassungslosigkeit: Ein 53-jähriger Mann aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird des mehrmaligen Missbrauchs eines Kindes beschuldigt, das er laut Polizei an einer Schule im Landkreis Lörrach unterricht haben soll – obwohl ein Berufsverbot dem Verdächtigten untersagt, mit Kindern zu arbeiten. Der Mann war der Polizei zudem bereits „einschlägig bekannt“, hat das Polizeipräsidium Freiburg mitgeteilt. Die Ermittlungen befinden sich aber erst am Anfang und werden im Umfeld des Mannes und an der Schule fortgeführt.

Verdächtiger arbeitete sechs Jahre lang an Schule

Der Verdächtige war am Donnerstagvormittag festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Freiburg vorgeführt worden. Der ordnete Untersuchungshaft an. Zuvor war mehrere Tage lang verdeckt gegen den Mann ermittelt und dann seine Wohnung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, wo die Taten stattgefunden haben sollen, durchsucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Laut dem Ersten Staatsanwalt Ralf Langenbach besucht das Kind eine Schule im Landkreis Lörrach. Der Beschuldigte sei dort seit 2014 bis zu diesem Sommer tätig gewesen. Ob es sich um eine staatliche oder um eine private Schule handelt, gibt die Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt. Es stehe auch noch nicht fest, ob weitere Kinder geschädigt worden seien. Das sei Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Warum hat der Kontrollmechanismus versagt?

Justiz und Polizei seien bei einem Verdacht des sexuellen Missbrauchs an Kindern grundsätzlich sehr zögerlich damit, ihn publik zu machen. Daher halte man sich in diesem Fall mit detaillierteren Informationen bewusst noch zurück. Langenbach zufolge habe man sich in diesem Fall vor allem deshalb an die Öffentlichkeit gewandt, weil die Ermittlungen an einer Schule und damit ohnehin in der Öffentlichkeit geführt werden. Und: „Man wird sich natürlich die Frage stellen müssen: Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“, sagte Langenbach. Dass der Beschuldigte eine Anstellung an einer Schule erhalten hat, werde gegebenenfalls ebenfalls strafrechtlich zu beurteilen sein.

Dem staatlichen Schulamt Lörrach ist laut dessen Leiter Hans-Joachim Friedemann nicht bekannt, um welche Schule es sich handelt. Das müsste das Amt mittlerweile aber wissen, wenn es sich um einen Lehrer an einer Schule handeln würde, weil es laut Friedemann eine Meldepflicht gebe. Bevor Lehrkräfte angestellt würden, und sei es nur für eine Krankheitsvertretung, müssten sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, erläuterte er. Das gelte auch für Quer- und Seiteneinsteiger. Wie der Kontrollmechanismus in diesem Fall versagen und der Beschuldigte trotzdem jahrelang an einer Schule im Kreis Lörrach unterrichten konnte, könne er sich nicht erklären, sagte Friedemann weiter.

Friedemann verweist außerdem auf die Kinderschutzkonzepte der Schulen. Sie bezwecken, dass Schüler über Missbrauch sprechen und sich mit dem Thema vertraut machen. Besteht ein starkes Verdachtsmoment, erhalte der Beschuldigte ein sofortiges Betätigungsverbot und könne bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts nicht mehr unterrichten.