Über die Kosten für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart wurde 2009 ein Vertrag geschlossen. Foto: /Julian Rettig

Verkehrsminister Winfried Hermann ist überzeugt davon, dass man von Gericht „gute Karten haben“ wird. Die problematische Kostenentwicklung beim Bahnprojekt wird wohl ein Gesprächsthema sein, wenn Anfang Mai der Lenkungskreis tagt.

Die Bahn verklagte ihre Partner bei Stuttgart 21 auf Zahlung von Milliarden-Mehrkosten – und noch in diesem Jahr dürfte es zu einem ersten Gerichtstermin kommen. Vor diesem Hintergrund hat Landesverkehrsminister Winfried Hermann im Gespräch mit unserer Zeitung jetzt den Bund aufgefordert, die Mehrkosten zu bezahlen.

Bei den Mehrkosten habe sich der Bund bisher völlig aus dem Staub gemacht, sagte Hermann. Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) hätten die Weiterführung des Projekts veranlasst, als es auf der Kippe gestanden sei. „Der Bund und die Deutsche Bahn sind in der Pflicht“, sagte Hermann, zumal der Bund seinen Beitrag zu Stuttgart 21 stets gedeckelt und darauf auch noch einen dreistelligen Millionen-Betrag verwendet habe, den die Europäische Union zugeschossen habe. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, „sind wir und unsere Anwälte überzeugt davon, dass wir gute Karten haben“, sagte Hermann.

Eine Zahlungsklausel gebe es nicht, sagt Hermann

2009 hätten das Land und seine Partner über Mehrkosten geredet und von einem zusätzlichen Puffer von 1,5 Milliarden Euro rund zwei Drittel übernommen. Dazu sagte Hermann jetzt: „Daraus leiten die Anwälte der Bahn ab, dieses Verhältnis gelte für alle weiteren Kostensteigerungen. Würde diese Logik gelten, müssten sich das Land und seine Partner mit rund 3,4 Milliarden Euro an den weiteren Kostensteigerungen beteiligen. Das wäre dann noch einmal fast viermal so viel als einst ‚fest zugesagt‘. Das ist völlig unvorstellbar und geradezu absurd.“ Im Übrigen wäre es nach Auffassung des Ministers die Botschaft an alle Länder und Kommunen: „Zahle niemals freiwillig einen Zuschuss an die DB, das könnte dich am Ende ein Vielfaches kosten.“

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2009 sei zwar auch über den vermeintlich „unwahrscheinlichen Fall“ von zusätzlichen Mehrkosten über den Puffer hinaus geredet worden. Jedoch: „In der Finanzierung sollte eine Formel über die Verteilung der Zusatzkosten gefunden werden. Doch dann erklärte der damalige Bahnchef Mehdorn, er brauche stattdessen eine klare Zusage für Kosten über drei Milliarden Euro hinaus und einen Festbetrag des Landes und seiner Partner für den Puffer bis 4,5 Milliarden Euro.“ Nach den damaligen Festbetragszusagen des Landes und seiner Partner sei klar, dass „die Sprechklausel keine Zahlungsklausel ist“.