Deutschland hat einen weit verbreiteten Niedriglohnsektor – soll sich die EU da einmischen? Nur bedingt, meint der Europäische Gerichtshof. Foto: imago stock&people

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die EU-Mindestlohnrichtlinie im Kern. Dies kann jedoch kein Anlass für gewerkschaftlichen Jubel sein, meint unser Autor.

Die EU muss ihre Mindestlohnrichtlinie nicht schreddern. Die Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof war im Vorfeld keineswegs so sicher, nachdem der Generalanwalt die Abschaffung gefordert hatte. Allerdings fällte der EuGH ein salomonisches Urteil, wonach es im Prinzip soziale Mindeststandards für Löhne im Niedriglohnsektor geben darf. Entscheidend ist: Konkrete EU-Vorgaben für die nationale Festsetzung von Mindestlöhnen sind nichtig.

Weiterlesen mit

Unsere Abo-Empfehlungen

Von hier, für die Region,
über die Welt.

  • Exklusive Artikel, Serien und Abovorteile genießen
  • Zugriff auf alle Inhalte der EZ im Web
*anschließend 10,99 € mtl.