Mieterinnen und Mieter sollten ihre Betriebskosten im Blick haben – es könnte sich lohnen. Foto: imago/Panthermedia

Die Mieter zahlreicher großer Wohnungsunternehmen bekommen in diesen Wochen ihre Betriebskostenabrechnungen. Laut Mieterinitiativen gilt es, diese genau zu prüfen – denn nicht überall seien die längst vorgeschriebenen Wärmemengenzähler verbaut.

Wärmemengenzähler. Ein sperriger Begriff, wie er gut zu einem Konstrukt wie der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“ passt. Dinge, mit denen sich viele Mieterinnen und Mieter noch nie beschäftigt haben. Und doch könnte sich das lohnen. Denn seit 2014 ist laut Verordnung vorgeschrieben, dass in Häusern mit Zentralheizung ein solcher Zähler eingebaut sein muss, um die Energie zu erfassen, die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfällt. Zwar gibt es laut Verordnung Fälle, in denen man den Wert weiterhin mit einer Formel berechnen darf. Doch laut Stuttgarter Mieterinitiativen sind die eine absolute Ausnahme.