Die angekündigte Mieterhöhung bei den SWSG sorgt nicht nur für Proteste von Mietern, sondern auch für heftige Kontroversen im Gemeinderat. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Die SPD-Fraktion scheitert mit ihrem Vorstoß, die Mieterhöhung auf maximal 30 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens zu begrenzen. SWSG-Geschäftsführer Sidgi beteuert, dies sei bei den meisten Wohnungen ohnehin der Fall.

Stuttgart - Das Thema Mieterhöhung bei der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) erhitzt nicht nur die Gemüter bei betroffenen Mietern, sondern auchim Gemeinderat. Weil die SPD-Fraktion in einem Antrag gefordert hatte, die angekündigte Mieterhöhung für die SWSG-eigenen rund 19 000 Wohnungen dürfe nicht höher liegen als 30 Prozent der verfügbaren Einkommen der Mieter, gab es am Freitag im Wirtschaftsausschuss heftige Wortgefechte.

Der krankheitsbedingt abwesende Wirtschaftsbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) hatte in einer persönlichen Erklärung formale Bedenken geltend gemacht: Die Sechsmonatsfrist für die erneute Behandlung des Themas im Gemeinderat sei noch nicht abgelaufen. Zudem sei es problematisch, wenn der Gemeinderat dem Aufsichtsrat des Eigenbetriebs Weisungen erteile. Hintergrund: Die SPD war Ende Juni mit einem Antrag gegen Mieterhöhungen bei der Abstimmung über die strategische Zielsetzung der SWSG im Rat unterlegen. Auch Grüne, CDU, FDP und Freie Wähler wollten das Thema zunächst im Aufsichtsrat behandelt wissen. Das Linksbündnis und Puls sprangen SPD-Fraktionschef Martin Körner bei, der sich zuvor fassungslos über das Prozedere gezeigt und auf eine öffentliche Diskussion des Themas gedrängt hatte.

SWSG will Mieten über der Einkommensgrenze auf Antrag bezuschussen

Die gab es schließlich auch noch, nachdem die SPD ihre Forderung nach einem förmlichen Beschluss zurückgezogen hatte. SWSG-Geschäftsführer Samir Sidgi bezog Stellung zu der Frage, wie viele Mieter durch die für 2022 avisierte Mieterhöhung mehr als 30 Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden müssen und wie mit den von OB Frank Nopper (CDU) angekündigten einkommensbezogenen Ausnahmen umgegangen wird.

Nach Angaben Sidgis werden die Kaltmieten im Schnitt von 7,50 auf 7,75 Euro pro Quadratmeter steigen. Bezogen auf eine 45 Quadratermeter große Ein-Personen-Wohnung mit einem Nettoeinkommen von 1460 Euro bedeute dies künftig eine Monatsmiete von 305 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Einkommen von 2510 Euro in einer 75-Quadratmeterwohnung komme auf eine Miete von 635 Euro. Sein Fazit: „Bei einem Großteil der Wohnungen liegen wir deutlich unter den geforderten 30 Prozent.“ Die Einkommen hatte die SWSG durch Befragungen zur Kundenzufriedenheit ermittelt. Ob sich die Mieterhöhung auf Kalt- oder Warmmiete bezieht, darüber soll der SWSG-Aufsichtsrat am 10. Dezember beraten.

Falls die 30-Prozent-Marke doch gerissen werden, will die SWSG diesen Mietern nach entsprechender Prüfung den darüber hinaus gehenden Betrag für 36 Monate erlassen.