Das Urteil soll am 22. März fallen. Foto: dpa/Arne Dedert

Ein 28-Jähriger hat in Großbottwar einen 35-Jährigen mit dem Messer attackiert und verletzt. Möglicherweise ging es bei dem Streit um Schulden.

Der Messerangriff mitten auf einer Straße in Großbottwar ist für die zuständige Kammer klar eine „erhebliche gefährliche Körperverletzung“. Oder wie es der Vorsitzende Richter Martin Liebisch am Montag kurz vor Ende der Beweisaufnahme am Landgericht Heilbronn ausdrückte: „Die Behauptung des Angeklagten, er habe sich in einer Notwehrlage befunden, ist nicht glaubhaft.“ Die Staatsanwaltschaft hatte den Angriff eines 28-Jährigen auf einen sieben Jahre älteren Mann Ende Juli 2022 als versuchten Totschlag angeklagt.

Weil dem Angeklagten aus diesem Grund eine „erhebliche Strafe“ droht, lehnte die Kammer auch den Antrag der Verteidigung ab, die Untersuchungshaft ihres Mandanten aufzuheben. Der 28-Jährige war zwei Monate nach der besagten Tat in seiner Wohnung in Großbottwar festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Weil bei ihm auch Fluchtgefahr bestehe und er selbst bereits eingeräumt hatte, den 35-Jährigen mit einem Messer verletzt zu haben, sei die Haft weiterhin angemessen, so Liebisch.

Ging es bei dem Streit um Schulden?

Am nunmehr vierten Verhandlungstag brachte ein Zeuge nun ein mögliches Motiv für die Auseinandersetzung der Männer ins Spiel: Das Opfer habe wohl Schulden beim Angeklagten und es habe daher schon öfters beinahe gekracht zwischen den beiden. Der 39-jährige Zeuge war mit seinem Bekannten und dessen Hund Gassi gegangen. Just bevor der Streit der beiden Männer begann, war er gerade abgebogen, um nach einem Kumpel zu schauen. Seiner Schilderung nach wurde aus der verbale Auseinandersetzung schnell in ein Gerangel und Geschubse. Das Messer, mit dem sein Freund verletzt wurde, habe er als er wieder zurückkam nicht gesehen.

Laut Anklage hatte der 28-Jährige den Streit angezettelt und – als er plötzlich ein Messer zog – das Opfer verletzten wollen. Er traf den 35-Jährigen am Bein, am Bauch und am Handgelenk. Für die Gutachterin der Rechtsmedizin waren die Verletzungen „nicht konkret lebensgefährlich“ und passen zu den „säbelartigen Bewegungen“, mit denen der Angeklagte das Messer geführt haben soll. Die Gutachterin demonstrierte dann anschaulich mit einem ungefährlichen Messer die verschiedenen Möglichkeiten. Die Schnitte ließen allerdings weder nähere Rückschlüsse auf die Art des Messers noch auf dessen Klingenlänge zu.

Psychisch gesund und stabil

Der psychiatrische Gutachter bestätigte zwar den Drogen- und Alkoholmissbrauch des Angeklagten, sieht dadurch allerdings keinen Kontrollverlust bei dem 28-Jährigen. Seinen Untersuchungen zufolge ist der Angeklagte, der seinen zahlreich anwesenden Angehörigen und Freunden während der Verhandlung immer wieder zuzwinkerte, „psychisch gesund und stabil und hat keine Einschränkungen seiner Steuerungsfähigkeit“. Der Gutachter hält eine zweijährige Therapie für sinnvoll – das sei dem Angeklagten aber zu lang.

Der Prozess wird am 15. März fortgesetzt.