Messerattacke: Ein 21-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Foto: dpa/Volker Hartmann

Weil er einen Mann mit einem Messer attackiert hat, muss sich ein 21-Jähriger seit Freitag vor dem Landgericht in Stuttgart verantworten. Der Angeklagte, der unter Paranoia leidet, behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben.

War es Notwehr? Oder hat der an Schizophrenie leidende Angeklagte grundlos zugestochen? Fest steht, dass dieser Mann am 7. Juli von seiner neuen Wohnung in Esslingen abends zu Fuß unterwegs zu einem Einkaufscenter im Stadtteil Brühl war. Kurz vor einer Unterführung unter der B 10 traf er auf sein Opfer. In der Überzeugung, er solle überfallen werden, stach der Angeklagte zwei Mal zu und traf Oberarm und Achselbereich des Passanten. Danach flüchtete er und irrte die Nacht hindurch umher, bevor er am Morgen vor seiner Wohnung festgenommen wurde. Seit Freitag muss sich der 21-Jährige nun vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Angeklagter konsumiert regelmäßig Drogen

Der Angeklagte erzählte beim Prozessauftakt, dass er seit seiner Jugend unter psychischen Problemen leide. Kurz vor der Tat habe außerdem die Freundin die Beziehung beendet. Seit er begonnen habe, regelmäßig Drogen zu konsumieren, habe sich eine paranoide Schizophrenie verschlimmert. Er habe Stimmen gehört, zum Teil auch visuelle Trugwahrnehmungen gehabt. Unter anderem sei er überzeugt gewesen, Insekten im Körper zu haben. Er habe mehrere Klinikaufenthalte aufgrund der psychischen Erkrankung hinter sich. Zeitweise habe er auf der Straße gelebt. Seine psychischen Probleme hätten bei dem Vorfall in Esslingen aber keine Rolle gespielt.„Wenn man schon mal ausgeraubt wurde, entwickelt man ein Gespür dafür, wenn es wieder passiert“, sagte er.

Kurz vor der Tat sei er für eine Berufsausbildung nach Esslingen gezogen, berichtete er weiter. Der Vater habe ihm noch beim Umzug geholfen. Es sei aber zum Streit gekommen, was ihn ebenfalls emotional belastet habe. Er habe in das Einkaufszentrum gewollt, um sich einen Fernseher und eine Spielekonsole für die neue Wohnung zu kaufen. Darüber hinaus hätte er gerne noch Drogen gekauft. 1500 Euro habe er dabei gehabt. Weil er in der Vergangenheit bereits überfallen worden sei, habe er außerdem ein Messer in einer Bauchtasche mitgeführt.

Kurz vor der Fußgängerunterführung seien ihm zwei Personen entgegengekommen. Er habe sie nach Drogen gefragt und sei dann gefragt worden, wie viele er benötige. Plötzlich sei ihm klar geworden, dass die Passanten ihm keine Drogen verkaufen wollten. Vielmehr sollte er ausgeraubt werden. Als das spätere Opfer an die Jackentasche gegriffen habe, habe er zugestochen. Er sei sich sicher gewesen, dass sein Opfer gerade im Begriff gewesen sei, eine Waffe zu ziehen.

Kein erstes Mal

Das Gericht muss nun klären, ob die beschriebene Situation Notwehr war oder eine Paranoia den Angeklagten zu der Tat getrieben hat. Ein Sachverständiger sagte, den Krankenakten des Angeklagten sei zu entnehmen, dass es bereits in der Vergangenheit zu Attacken gekommen sei, weil der Angeklagte Gesten oder Mimik missgedeutet habe. Seit der Tat ist der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Einer weiteren Behandlung steht er nach eigenen Angaben offen gegenüber.

„Ich weiß, dass ich ein Problem habe und Medikamente brauche“, sagte der Angeklagte. Sein Ziel sei, nach einer weiteren Therapie wieder Fuß im Leben zu fassen. Er wolle aber nicht auf Ewig in einer Klinik versauern.

Insgesamt sind fünf Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil wird am 2. Dezember erwartet.