Justitia kam gar nicht erst zum Einsatz, denn der Angeklagte hat sich längst aus dem Staub gemacht. Foto: imago images/U. J. Alexander/Udo Herrmann

Nach dem geplatzten Prozess um die Messerattacke in einer S-Bahn in Plochingen will niemand schuld sein an der Flucht des mutmaßlichen Täters. Unklar ist, ob eine Untersuchungshaft erwogen wurde, als sich die Vorwürfe zuspitzten.

Es ist immer eine Prognose. Bei der Frage, ob ein Angeklagter noch vor der Urteilsverkündung fliehen und damit einer befürchteten Gefängnisstrafe entkommen könnte, ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Im Fall eines Mannes, der im Februar 2020 einen Kontrahenten in Plochingen mit einem Messer im Gesicht verletzt haben soll, hatten sich die Strafverfolgungsbehörden gegen eine Untersuchungshaft entschieden. Nun spricht vieles dafür, dass der Mann sich aus dem Staub gemacht hat. Offenbar wurde dies am Dienstag, als der Angeklagte nicht zum Prozessauftakt vor dem Stuttgarter Landgericht erschien.