Vom Altbacher Rathaus aus werden kommunale Aufgaben für rund 6000 Einwohner erledigt – für das Bürgermeisteramt bedeutet das Besoldungsgruppe A16 oder B2. Sebastian Flörchinger ist im höheren B2 eingruppiert. Foto: Roberto Bulgrin/Anita Kraemer

Sebastian Flörchinger erhält mehr als 100.000 Euro Gehalt im Jahr. Der Altbacher Gemeinderat hat beschlossen, den neuen Bürgermeister höher einzugruppieren, als zunächst vorgeschlagen.

Der neu gewählte Bürgermeister von Altbach, Sebastian Flörchinger, bekommt ab seinem Amtsantritt im Januar 366 Euro monatlich mehr Grundgehalt als zunächst vorgesehen. Statt der Besoldungsgruppe A16 (Stufe 10), für Einsteiger in Gemeinden der Größe Altbachs üblich, wird er der Besoldungsstufe B2 zugeordnet. Flörchinger ist aber nicht der erste Altbacher Bürgermeister, der schon bei Amtsantritt höher eingruppiert wird.

Die Besoldungsgruppe B2 entspricht einem Grundgehalt von 9133,72 Euro pro Monat. Hinzu kommen in der Regel weitere Beträge wie ein Familienzuschlag, Beihilfen oder Sonderzahlungen.

Altbacher Gemeindeverwaltung schlägt niedrigere Besoldung für Bürgermeister vor

Eine wichtige Größe für die Beurteilung der Besoldungsgruppe ist die Einwohnerzahl. Für Gemeinden zwischen 5000 und 10 000 Einwohnern sieht das Landeskommunalbesoldungsgesetz zunächst eine Einstufung in A16 vor. In Altbach leben etwas mehr als 6000 Menschen. Die Gemeinde ist also eher am unteren Rand der Einwohnerzahl für die Eingruppierung nach A16. Üblich ist es aber, dass Bürgermeister nach einigen Jahren im Amt, zur zweiten Wahlperiode, in die höhere Besoldungsgruppe B2 kommen.

So hatte es die Altbacher Gemeindeverwaltung auch für Sebastian Flörchinger geplant. Der neue Bürgermeister sollte laut Beschlussvorlage zunächst mit der niedrigeren Besoldungsstufe A16 beginnen. Der stellvertretende Bürgermeister Mathias Lipp, der den Tagesordnungspunkt im Gemeinderat leitete, begründete dies damit, dass die Eingruppierung in die Besoldungsstufe B2 an Kriterien geknüpft sei, die die Ausübung des Bürgermeisteramts erschwerten.

Dies wäre der Fall, wenn eine Gemeinde über mehrere Teilorte verfügt oder Infrastruktureinrichtungen wie ein Wasser-, Elektrizitäts- oder Gaswerk von der Gemeinde verwaltet würden. In Altbach gebe es aber kaum Umstände, die das Bürgermeisteramt besonders erschwerten, erklärte Lipp. Die Aufgaben des Bürgermeisters in Altbach entsprächen der üblichen Verwaltungstätigkeit. Dass das Thema überhaupt auf der Tagesordnung stand, hängt damit zusammen, dass der Gemeinderat mit Beginn der neuen Amtszeit eine Neubewertung der Besoldungseinstufung vornehmen musste.

Auch Flörchingers Vorgänger im Bürgermeisteramt war höher eingruppiert

Die Mehrheit des Gemeinderats kam zu einer anderen Einschätzung als die Verwaltung. Bereits vor acht Jahren war die Stelle mit dem Amtsantritt von Martin Funk mit B2 bewertet worden, erinnerte der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Euchenhofer. Die Gründe dafür wurden nicht genannt. Grundsätzlich gesteht der Gesetzgeber den Kommunen bei der Bewertung der Bürgermeisterbesoldung offensichtlich einen gewissen Spielraum zu. Euchenhofer beantragte, entgegen dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage, die Bürgermeisterstelle weiter in die Besoldung nach B2 einzugruppieren. Die SPD schloss sich dem Antrag an und verhalf dem CDU-Antrag damit zu einer Mehrheit im Gremium. Die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) stimmte dagegen.