Matthias Brückmann muss auch eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro entrichten, die bedürftigen Kindern zugute kommt. (Archivbild) Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Wegen besonders schwerer Untreue hat das Landgericht Oldenburg den ehemaligen Vorstandschef des Energieversorgers EWE zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Matthias Brückmann kommt aber auf Bewährung frei.

Das Landgericht Oldenburg hat den früheren Vorstandschef des Energieversorgers EWE, Matthias Brückmann, wegen Untreue sowie besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde am Freitag zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro zugunsten bedürftiger Kinder verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Brückmanns Verteidiger kündigte Rechtsmittel an: „Wir werden Revision einlegen und das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen.“ (2 KLs 940 Js 9543/17 (99/19)

Brückmann verstieß nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253 000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko wissentlich und durchgängig gegen interne Regeln des EWE-Konzerns. Ihm wurde auch ein zweiter Fall zur Last gelegt. Ein zweiter Angeklagter, ein aktives EWE-Vorstandsmitglied, wurde dagegen von allen Vorwürfen der Untreue freigesprochen.

Spendengelder bis heute nicht zurückgezahlt

Brückmann habe seine Vorstandskompetenz missbraucht, begründete der Richter das Urteil. Er habe die Spendenzusage „auf Teufel komm raus“ und gegen jeden Gegenwind bei EWE durchsetzen wollen und dem Umgang mit der Spende verschleiert. Dabei sei es ihm darum gegangen, sein Ansehen nicht zu beschädigen. Auch habe er bis zum heutigen Tage seine Ankündigung auf Rückzahlung der Spende nicht wahr gemacht.

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann, der vor seinem Wechsel nach Oldenburg Vertriebsvorstand beim Unternehmen Mannheimer MVV Energie war, im Februar 2017 fristlos entlassen. Als Hauptgrund gilt die Spende. Im März war Brückmann mit seiner Zivilklage gegen EWE vor dem Landgericht Oldenburg weitgehend gescheitert.