Der suspendierte Inspekteur der Polizei soll nun vor Gericht. Es geht um sexuelle Nötigung und Machtmissbrauch (Symbolbild). Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

Der Inspekteur der Polizei soll vor Gericht. Es geht um Machtmissbrauch und sexuelle Nötigung. Im Zusammenhang geht es aber auch um den Innenminister Strobl und um die Affäre um ihn.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen den Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg Anklage erhoben. Ihm wird ein Vergehen der sexuellen Nötigung zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Nach den Ermittlungen soll der mittlerweile suspendierte 49-Jährige vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Ihm wird vorgeworfen, „hierbei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob und wann es ein Hauptverfahren ansetzt.

Gegen den Inspekteur wird seit dem 23. November 2021 ermittelt. Der höchstrangige Polizist des Landes ist wegen der Vorwürfe vom Dienst suspendiert.

Nach der Anklageerhebung durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft strebt der suspendierte baden-württembergische Polizeiinspekteur nach Angaben seines Anwalts einen Freispruch vor Gericht an. „Mein Mandant wird sich in der anstehenden Hauptverhandlung nun konsequent im Hinblick auf einen Freispruch verteidigen“, ließ der Waiblinger Rechtsanwalt Jens Rabe am Mittwoch auf Anfrage mitteilen. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft „bei dieser Beweissituation“ überhaupt Anklage erhoben habe.

Auch der Innenminister steht deshalb schon länger unter Druck

Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit Längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Strobl will aber nach eigener Aussage eine Geldauflage zahlen, um ein Ermittlungsverfahren gegen seine Person zu beenden. Die Opposition fordert seinen Rücktritt. Allerdings hat die grün-schwarze Koalition im Südwesten die Reihen hinter Strobl geschlossen und einen Entlassungsantrag gegen den CDU-Politiker abgelehnt.

Zudem beleuchtet ein Untersuchungsausschuss derzeit sexuelle Belästigung bei der Polizei ebenso wie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.