Wohl in der kommenden Woche können Kommunen in Baden-Württemberg die Förderung mobiler Luftfilter für ihre Schulen beantragen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Dass Luftfiltergeräte an die Schulen kommen, ist klar. Wo diese genau eingesetzt werden und wie sie beschaffen sein müssen, wüssten die Kommunen wenige Wochen vor Schuljahresbeginn zu gerne.

Stuttgart - Die Kommunen im Südwesten können aller Voraussicht nach in der kommenden Woche die Förderung mobiler Luftfilter für ihre Schulen beantragen. Zuvor hatte es ein Hin- und Her über die Frage gegeben, ob Land und Bund jeweils eigene Richtlinien oder eine gemeinsame Orientierung erstellen. Zuletzt rangen Land und Bund um eine gemeinsame Regelung, die Ende dieser Woche stehen sollte. Die Luftfilter sollen das Corona-Infektionsrisiko an Schulen deutlich reduzieren.

Die Kommunen hatten auf eine frühere Vorlage gepocht, um mit der Installation der Filtergeräte noch in den Schulferien beginnen zu können. Das Staatsministerium erklärte die Verzögerung damit, dass die Förderung so gestaltet werden sollte, dass die Kommunen größtmöglichen Nutzen aus beiden Geldtöpfen ziehen könnten. „Wir wollten sicherstellen, dass sich das Bundes- und das Landesprogramm nicht kannibalisieren“, erläuterte eine Sprecherin des Staatsministeriums.

Bundesförderung an Bedingungen geknüpft

Die Bundesförderung beträgt 26 Millionen Euro und ist nur für mobile Geräte für die Klassen eins bis sechs in schwer lüftbaren Unterrichtsräumen gedacht. Das Land fördert die Ausstattung aller Räume mit kleinen oder nur kippbaren Fenstern für alle Klassenstufen.

Für die 60 Millionen Euro vom Land können auch C02-Ampeln besorgt werden, die anzeigen, wann es wieder Zeit zum Lüften ist. Falls noch Geld übrig ist, können Landesmittel auch für Geräte in gut belüftbaren Räumen für Kitas und die Klassen eins bis sechs verwendet werden.

Die kommunalen Ausgaben von insgesamt 34 Millionen Euro werden zu 50 Prozent vom Land bezuschusst. Außerdem stellt das Land zehn Millionen Euro für Geräte an Kitas bereit - so dass insgesamt rund 130 Millionen für gesündere Luft ausgegeben werden können.

Städtetag verweist auf geplantes „Windhundverfahren“

Der Städtetag verweist die Kommunen auf das geplante „Windhundverfahren“, bei dem die ersten Anmeldungen auch zuerst gefördert werden. Dieses solle zwar entschärft werden. Aber: „Im Falle einer Überbuchung könnte der Zeitpunkt der Anzeige des voraussichtlichen städtischen Gesamtbedarfs an Geräten für die Mittelzuweisung allerdings relevant werden“, sagte der Städtetagsdezernent für Bildung, Norbert Brugger.

Er wies den Vorwurf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zurück, die Kommunen hätten das Thema verschlafen. Es gebe in vielen Gemeinden bereits Beschlüsse über den Bedarf an Luftfiltern. Doch Michael Fleischer, Chef der Grünen im Aalener Gemeinderat, kann der Einschätzung der GEW etwas abgewinnen. Die Verwaltung müsse beim Thema Corona „zum Jagen getragen“ werden. Statt zu handeln, werde der Schwarze-Peter an Land und Bund weitergereicht.

Bis zu 2,6 Millionen Euro will die Stadt Karlsruhe für mobile Luftreinigungsgeräte und CO2-Ampeln für Schulen und Kitas bereitstellen. 560 unzureichend lüftbare Räume von 3032 sowie 70 in Kitas wurden in der Fächerstadt identifiziert.

Das ist für Schulen in Stuttgart geplant

Die Landeshauptstadt Stuttgart will mit bis zu einer Million Euro schwer lüftbare 250 Schulräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausstatten. Sie mietet die Geräte.

Beschlüsse mit dem Fokus auf schwer lüftbaren Schulräumen fassten Gemeinderäte auch in Reutlingen, Heilbronn, Konstanz, Villingen-Schwenningen und Ravensburg. In Mannheim stieß der Beschluss zur Anschaffung von mobilen Geräten für schwer lüftbare Schulräume für 200 000 Euro auf Gegenwehr der Eltern. In einer Petition verlangte der Gesamtelternbeirat von der Stadt, unverzüglich die Mittel für alle 2000 Unterrichtsräume bereit zu stellen.

Dass solche Maximal-Forderungen rasch zu erfüllen seien, hatte jüngst auch einer der führenden Filterhersteller, Mann+Hummel, bezweifelt.