Auch Saisonarbeiter profitieren von den höheren Mindestlohnstufen. Foto: /Gottfried Stoppel

Die Mindestlohnkommission beschließt eine Anhebung der Lohnuntergrenze in vier Stufen auf 10,45 Euro bis Ende 2022. Damit weicht sie von der bisherigen Systematik ab. Das Ziel der Gewerkschaften von zwölf Euro wird aber noch weit verfehlt.

Stuttgart - Die Mindestlohnkommission hat sich schwer getan wie nie zuvor, einen offenen Bruch aber noch vermeiden können. Erst am späten Dienstagnachmittag statt wie geplant schon in der Mittagszeit hat sie ihre Einigung auf die gesetzliche Lohnuntergrenze in den nächsten zwei Jahren verkündet – nach einer teilweise kontroversen Diskussion, wie der Vorsitzende Jan Zilius berichtete.