Das Foto zeigt einen Baumarkt in München, bevor diese in dem Freistaat schließen mussten. (Archivbild) Foto: dpa/Sven Hoppe

In Bayern dürfen die vorübergehend geschlossenen Baumärkte vom kommenden Montag an wieder regulär für Kunden öffnen. Auch körpernahe Dienstleistungen werden wieder erlaubt.

München - Bayern erlaubt ab Anfang März wieder körpernahe Dienstleistungen. Für die Anbieter von Fußpflege, Maniküre oder Gesichtspflege gälten ab dann die gleichen Regelungen wie für Friseure, sagt Staatskanzleichef Florian Herrmann. Im Handel dürfen Gartenmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Baumschulen und Baumärkte wieder Kunden empfangen. Zudem dürfen Musikschulen wieder Einzelunterricht anbieten in den Regionen, in denen die Inzidenz unter 100 liege.