Lobbyisten müssen sich registrieren. Foto: dpa

Die Fraktionsspitzen von Grünen, CDU, SPD und FDP haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Der sieht auch vor, dass die Regierung die Beteiligung von Verbänden künftig transparenter macht. Doch eine wesentliche Forderung der Opposition fehlt.

Stuttgart - Noch in diesem Jahr soll der Landtag von Baden-Württemberg ein Lobbyregister bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der unserer Zeitung vorliegt und auf den sich die Fraktionsspitzen von Grünen, CDU, SPD und FDP geeinigt haben. In dem Register sollen Organisationen und Verbände eintragen werden, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag, Fraktionen und Abgeordneten vertreten. Die Liste soll auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden.

Baden-Württemberg wäre damit das erste Bundesland mit einem gesetzlich verankerten Lobbyregister. Im Bundestag geriet das Vorhaben im vergangenen Jahr ins Stocken, weil SPD und CDU sich nicht einigen konnten. Strittig war unter anderem, ob das Register sich auch auf die Bundesregierung beziehen soll.

Landesregierungs soll eigene Regelung finden

Auch in Baden-Württemberg gab es Diskussionen zwischen den Fraktionen, wie weit die Registrierungspflicht reichen sollte. Nun ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Landesregierung selbst regeln soll, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen bei Gesetzentwürfen kenntlich gemacht wird.

Ein weiterer Streitpunkt waren Bußgelder bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die vor allem der SPD wichtig waren. Diese finden sich nun nicht mehr in dem Entwurf. Stattdessen sollen die Interessenvertreter gerügt und von Anhörungen ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt gegen die Transparenzpflicht verstoßen.

Die SPD hatte zuletzt Druck gemacht und kurz vor Weihnachten einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Am Dienstag stimmte die Fraktion dennoch dafür, sich dem gemeinsamen Entwurf anzuschließen. „Die Regierungsfraktionen haben sich weitestgehend unseren Forderungen angeschlossen, insbesondere die Einbeziehung der Landesregierung in den Geltungsbereich des Transparenzgesetzes im Rahmen einer ‚exekutiven Fußspur’ war für uns nicht verhandelbar“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Reinhold Gall. „Wir machen aber auch keinen Hehl daraus, dass wir uns bei der Sanktionierung bei Verstößen ein härteres Vorgehen gewünscht hätten, etwa in Form einer Deklarierung einer Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Geldbußen.“

Ausnahmen reduziert

FDP und Grüne behandelten den Entwurf am Mittwoch auf ihren Fraktionsklausuren, bei der CDU steht er erst am Donnerstag auf der Tagesordnung. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, sagte: „Mit einem Gesetz für ein Lobbyregister sorgen wir jetzt für Klarheit, wer welche Interessen gegenüber dem Landtag, aber auch gegenüber der Landesregierung vertritt.“ Sein Pendant bei der FDP, Timm Kern, sagte: „Mit dem Gesetz schaffen wir mehr Transparenz, ohne zugleich hohe bürokratische Hürden aufzubauen.“

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz gibt es bereits Lobbyregister, diese sind aber in den Geschäftsordnungen des Landtags verankert, nicht in einem Gesetz. Die CDU hatte sich ähnlich wie die AfD für eine solche Lösung stark gemacht. Außerdem hatte sich die CDU gegen weitreichende Ausnahmen bei der Registrierung gestemmt. Diese gibt es zwar nun, aber nur für Organisationen mit verfassungsrechtlich garantierten Rechten wie etwa Kirchen. „Wir konnten uns überwiegend damit durchsetzen, die Ausnahmen von der Registrierungspflicht auf ein Minimum zu reduzieren; unser eigener Vorschlag war insofern weitgehender“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Nicole Razavi. Auf der anderen Seite sei wichtig, dass die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen vor Ort noch ansprechbar seien, wie in dem Entwurf vorgesehen. „Dies war uns als CDU-Fraktion ein ganz zentraler Punkt“, sagte sie.