Am Montag tagt der Lenkungskreis von Stuttgart 21. Differenzen gibt es bei der Digitalisierung und bei der Gäubahn. Auch das Eröffnungsdatum dürfte eine Rolle spielen.
Wenn am Montag die Vertreter von Deutscher Bahn, Land, Stadt und Region zum Stuttgart-21-Lenkungskreis zusammenkommen, gibt es für das Spitzengremium des Milliardenprojekts mehr als ausreichend Gesprächsstoff. Vor allem drei Themenkomplexe dürften bei der mittlerweile 35. Zusammenkunft der Runde eine zentrale Rolle spielen.
Wie geht es mit der Gäubahn weiter?
Wenn die Deutsche Bahn an ihren Plänen festhält, fahren die Züge der Gäubahn kein Jahr mehr bis zum Kopfbahnhof. Im Zuge des Bauablaufs der neuen S-Bahnstrecke beim Nordbahnhof sollen dort im April 2026 die Gleise der Gäubahn gekappt und die Fahrgäste fortan bis zur Fertigstellung einer Alternative zum Umstieg in Stuttgart-Vaihingen gezwungen werden. Die im Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn zusammengeschlossenen Anrainerkommunen haben die Tage vor der Lenkungskreissitzung genutzt, um ihre ablehnende Haltung erneut zu unterstreichen. Dass die S-Bahn, in der die Fahrgäste in Vaihingen umsteigen sollen, wenige Monate nach dem Auftakt dieses Interimskonzepts wegen der alljährlichen Stammstreckensperrung als Alternative gar nicht zur Verfügung steht, bezeichnet Verbandschef Guido Wolf als „Schlag ins Gesicht der Fahrgäste“. Die Oberbürgermeister von Böblingen, Herrenberg, Horb, Rottweil, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Singen und Konstanz geben in einer gemeinsamen Erklärung zu Protokoll, dass sie sich „verschaukelt fühlen“.
Wird die Gäubahnkappung verschoben?
Regionalpräsident Rainer Wieland und Regionaldirektor Alexander Lahl wiederum haben von den Regionalräten den Auftrag bekommen, bei der Bahn auszuloten, ob die Gäubahn nicht bis zur Inbetriebnahme von Stuttgart 21 in den Kopfbahnhof fahren könnte, damit die Schienenstrecke als Ausweichroute während der Stammstreckensperrung zur Verfügung steht. Dieser Vorschlag aus den Reihen der Regionalfraktionen von CDU/ÖDP und Grünen steht aber unter der Prämisse, dass eine solche Änderung des Ablaufs nicht zu einer Verschiebung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 führen dürfe.
Die im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 zusammengeschlossenen Projektkritiker sehen den Lenkungskreis in der Pflicht, „sich von der jetzigen Planung zu verabschieden und eine Verschiebung der Gäubahnkappung zumindest auf Ende 2026 einzuleiten“. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, will das Aktionsbündnis im Umfeld der Lenkungskreissitzung am Montag demonstrieren.
Streitpunkt Digitalisierung der Schiene
Im Lauf der mittlerweile gut 15-jährigen Bauzeit erschien es dem Lenkungskreis eine gute Idee, auf ein neues, digitales Zugsicherungssystem umzusteigen. Daraus entstand das Zusatzprojekt „Digitaler Knoten Stuttgart“. Doch die Bahn zögert – um es freundlich zu sagen – bei der Umsetzung des dritten Bausteins dieses Vorhabens. Die ersten beiden Abschnitte sind bereits in Umsetzung. Die dafür vorgesehenen Bundesmittel hat die Bahn im vergangenen Jahr ungenutzt gelassen mit der Konsequenz, dass das zugesagte Geld wieder weg ist. Dass es nun überdies Überlegungen bei der Bahninfrastrukturtochter Infrago gebe, hoch spezialisiertes Personal für die Digitalisierung abzubauen, wie Winfried Hermann (Grüne) in Erfahrung gebracht hat, alarmiert den Landesverkehrsminister. Seine Besorgnis hat Hermann bereits Bahnchef Richard Lutz in einem Brief mitgeteilt. Man darf davon ausgehen, dass er dies auch nochmals in deutlichen Worten im Lenkungskreis tun wird, wo ihm Bahninfrastrukturvorstand Berthold Huber Rede und Antwort stehen muss.
Wann geht Stuttgart 21 in Betrieb?
Auch die nicht eben nachrangige Frage, wann denn Stuttgart 21 in Betrieb geht, dürfte eine Rolle bei den Beratungen spielen. Die Deutsche Bahn hält weiterhin an Dezember 2026 fest. Sollte es interne Erkenntnisse geben, dass dieser Termin nicht zu halten ist oder dass es eventuell nur eine Teilinbetriebnahme für Züge des Fernverkehrs geben wird, so dürfen die übrigen Lenkungskreisteilnehmer gleichwohl kaum auf eine Erklärung der Bahn hoffen. Derlei Hiobsbotschaften als erster zu hören, ist das Vorrecht des Aufsichtsrats des Schienenkonzerns. Die Aufseher treten turnusgemäß im Juni wieder zusammen. Dann muss Gewissheit in die eine oder andere Richtung herrschen. Denn von Juni 2025 bis Dezember 2026 sind es 18 Monate – genau die Vorlauffrist, innerhalb derer die Bahn künftige Fahrpläne festzurrt.