Das Mordopfer wurde an Ostern 2022 in Sirnau gefunden. Foto: SDMG/SDMG / Kohls/ Woelfl

Das Urteil gegen einen Hotelbetreiber, der seinen Gast erschlagen hat, ist noch nicht rechtskräftig. Der 47-Jährige, der vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt wurde, hat Revision eingelegt.

Das Urteil gegen einen 47-jährigen Hotelbetreiber ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Stuttgart hatte den Mann aus Stuttgart am 19. April zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und veruntreuender Unterschlagung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Hotelier an Ostern im Jahr 2022 seinen Gast mit einer Hantel erschlagen hatte, um an das beträchtliche Barvermögen des 59-Jährigen zu kommen. Die Leiche des Mannes wurde in einem Waldstück bei Esslingen-Sirnau gefunden.

Wie die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart auf Anfrage mitteilt, hat der Angeklagte gegen dieses Urteil nun Revision eingelegt. Mit der Revision soll überprüft werden, ob das Urteil des Gerichts auf Rechtsfehlern beruht.

Der Stuttgarter Hotelier hat in dem Verfahren eingeräumt, dass er seinen Gast bei einem Gerangel im Keller tödlich verletzt und später den Leichnam mit einem Komplizen beseitigt hatte. Er sei aber kein Mörder, hatte der 47-Jährige stets betont. Sein Verteidiger hatte auf Notwehr plädiert und Straffreiheit für die Tötung gefordert. Es sei ein spontaner Kampf gewesen.

Nur die Unterschlagung könne dem 47-jährigen Angeklagten zur Last gelegt werden, so der Anwalt weiter. In seinem Plädoyer hielt dieser daher eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für angemessen.