Die SPD lässt namentlich über den Umgang mit der AfD abstimmen. Das Ergebnis überrascht.
Die AfD wird nicht vom Landtag in Baden-Württemberg verboten, wenn es überhaupt zu einem Verbot kommen sollte. Einzig das Bundesverfassungsgericht darf darüber entscheiden. Der Landtag von Baden-Württemberg kann nicht einmal den Antrag für ein Verbotsverfahren stellen, das kann lediglich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Aber der Landtag könne sich dafür einsetzen, dass diese Institutionen in die Gänge kommen. Das fordert zumindest die SPD im Parlament.
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