„Terror wie im Horrorfilm“, urteilt der Staatsanwalt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 52-Jährigen, der in der Wohnung seiner Ex-Partnerin in Rutesheim eine Explosion auslösen wollte.

Es waren deutliche Worte, mit denen die Prozessbeteiligten das Handeln des Angeklagten beschrieben: „Er hat seine ehemalige Partnerin und deren Kinder terrorisiert, wie man es sonst nur aus Horrorfilmen kennt“, sagte Staatsanwalt Roman Geronne in seinem Schlussplädoyer. Am Ende verurteilte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den 52-jährigen Angeklagten zu sieben Jahren und acht Monaten Haft wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung sowie Wohnungsdiebstahl und Sachbeschädigung. Mit dem Urteil ging das Gericht sogar etwas über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die siebeneinhalb Jahren Haft gefordert hatte. Verteidiger Thomas Mende hatte auf Freispruch plädiert.