Für die Verhandlung sind zunächst acht Termine angesetzt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko (Symbolbild)

Das Landgericht hat die Termine für die Hauptverhandlung im Verfahren gegen den Inspekteur festgelegt, dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wird.

Der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei beginnt nach den Osterferien: Am Freitag, 21. April, startet das Verfahren wegen sexueller Nötigung gegen den ranghohen Beamten, der aufgrund der Ermittlungen gegen ihn vom Dienst suspendiert ist. Ihm wird vorgeworfen, eine Beamtin sexuell genötigt zu haben. Er soll dabei ausgenutzt haben, dass er aufgrund seines hohen Rangs Einfluss auf die weitere Karriere der Frau ausüben konnte. Für die Hauptverhandlung sind zunächst acht Termine bis zum 23. Mai angesetzt.

Die Vorwürfe werden im November 2021 bekannt

Ende November 2021 waren die Vorwürfe ans Licht gekommen. Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz hatte den Inspekteur daraufhin suspendiert und oberste Kreise der Polizei informiert.

Der Fall hat auch eine politische Komponente. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasst sich seit dem vergangenen Sommer mit dem Fall. Ergründet wird dort, was über sexuelle Belästigung innerhalb der Polizei im konkreten Fall, aber auch grundsätzlich bekannt ist. Auch die Beförderungspraxis und Stellenbesetzung bei hohen Positionen in der Polizei des Landes wird in dem Ausschuss durchleuchtet.