Fünf Jahre Freiheitsstrafe bekommt ein 32-Jähriger, der einen Rentner in dessen Wohnung überfallen und verletzt hatte. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein 32-Jähriger hat im Oktober einen Rentner aus Ostfildern ausgeraubt. Jetzt ist er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden.

Ostfildern - Es ist nicht das erste Mal, dass der 32-jährige Offenbacher einfährt, der sich am Freitag wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor der 8. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten musste. Doch dieses Mal soll die fünfjährige Freiheitsstrafe vor allem eine Chance sein, seine Drogen- und Alkoholsucht unter Kontrolle zu bekommen.

Der junge Mann hatte an einem Montag im Oktober des vergangenen Jahres an der Tür eines damals 71-jährigen Rentners geklingelt und sich als Polizist ausgegeben. „Ich habe das nicht geglaubt“, berichtete der Senior. Er habe die Tür einen kleinen Spalt geöffnet, um zu kontrollieren, ob sein Verdacht stimmt. Da habe der Angeklagte die Tür aufgedrückt und ihn, der durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmt ist, ins Straucheln gebracht. Mit einem Schraubendreher, den er zuvor im Keller des Wohnhauses geklaut hatte, bedrohte er sein Opfer und forderte den Mann auf, ihm Geld zu geben. „Ich habe nicht viel, habe ich gesagt, wie viel wollen Sie haben?“, erinnerte sich das Opfer. Der Täter habe 20 bis 30 Euro verlangt, zudem etwas zu essen. Der 71-Jährige habe den Angeklagten eingeladen, sich an den Tisch zu setzen. Er werde dem jungen Mann etwas Vernünftiges kochen. Der junge Mann habe sich dann am Kühlschrank zu schaffen gemacht und die Wohnung durchsucht. Als er in der Bettwäsche nach Wertvollem suchte, ging der Rentner zum ersten Mal dazwischen. Der Angeklagte habe ihn zu Boden gestoßen, wobei der Geschädigte sich eine Schädelprellung zuzog. Schließlich gelang es dem 71-Jährigen, von der Wohnung des Nachbarn die Polizei zu verständigen. Wenig später sei der Angeklagte mit 2000 Euro und dem Handy der Ehefrau des Mannes geflohen. Zwei Tage später, in der Nacht auf den 17. Oktober, konnte ihn die Polizei bei einem Einbruch in einen Second-Hand-Laden in Ostfildern festnehmen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Entschuldigung des Angeklagten mochte das Opfer am Freitag nicht annehmen.

Lange Konsumgeschichte

25 Vorstrafen hatte der Vorsitzende Richter zu verlesen, als es an den Auszug aus dem Bundeszentralregister ging. Verübt wurden die Taten zwischen 2003 und 2019. „Mich hat der Vorwurf schockiert“, sagte der Verteidiger, der dem Angeklagten schon seit zwölf Jahren rechtlich beisteht. Bis zu dem Raubüberfall in Ostfildern sei es meist lediglich um Schwarzfahren oder den Diebstahl von Jägermeister oder Vogelfutter gegangen. Aber auch einzelne Bedrohungen und Körperverletzungen habe es in jüngster Zeit gegeben. Es lasse sich eine Abwärtsspirale mit einer hohen Brutalität erkennen. Nachdem der heute 32-Jährige zunächst lange geschwiegen hatte, kam am Freitag der Vorschlag von ihm, die Tat zu gestehen. Im Rahmen einer Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung einigten sich die Verfahrensbeteiligten darauf, den Angeklagten für mindestens fünf Jahre hinter Gitter zu bringen. Voraussetzung dafür war ein Geständnis, das der Angeklagte von seinem Verteidiger verlesen ließ. Fragen zum Tathergang wollte er nicht beantworten. Für seinen Verteidiger war von großer Bedeutung, dass der junge Mann neben der Haftstrafe zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt wird. „So wird er das erste Mal in seinem Leben gezwungen nachzudenken, was seine Sucht angeht“, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte habe im Alter von zehn Jahren mit dem Konsum von Alkohol und Cannabis begonnen. Die Abhängigkeit bescheinigte ihm auch ein Sachverständiger. Der Angeklagte muss außerdem 2300 Euro zahlen, was etwa dem Wert des gestohlenen Bargelds und des Handys entspricht.