Nach der Tötung seiner Freundin wird ein Mann wegen Mordes angeklagt, aber wegen Totschlags verurteilt. Es folgt eine Revision, die zu einem neuen Prozess führt.
Nach der erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft steht ein Mann wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin erneut vor Gericht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Konstanz mitteilte, äußerte sich der Angeklagte auch in dieser Verhandlung geständig über den Tatablauf. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf er seine Lebensgefährtin an die Wand gedrückt und gewürgt habe, sagte der Angeklagte.
Daraufhin seien beide zu Boden gegangen, wo er das unter dem Couchtisch befindliche Ladekabel ergriffen habe und es der Geschädigten um den Hals gewickelt und zugezogen habe. Da alles sei nicht geplant gewesen, sondern habe sich spontan entwickelt.
Anklage wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft hatte den damals 22-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Im Juni 2023 verurteilte ihn das Gericht zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Mit ihrer daraufhin eingelegten Revision am BGH waren Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.
Das Landgericht Konstanz sah es damals als erwiesen an, dass der Deutsche im Januar 2023 seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Stockach getötet hatte. Die junge Mutter war laut Anklage mit dem schlafenden Säugling in ihrer Wohnung, als es zum Streit kam. Sie soll dem Mann Unaufmerksamkeit und Affären mit anderen Frauen vorgeworfen haben.
Angeklagter soll 24-Jährige erdrosselt haben
Aus Wut über die Vorwürfe soll er die damals 24-Jährige im Wohnzimmer erst mit den Händen gewürgt und, als sie zu Boden fiel, mit dem Ladekabel erdrosselt haben. „Es ist alles zu viel geworden“, hatte er vor Gericht gesagt. Angeklagt war er außerdem wegen Tierquälerei. Auch die Katze der Frau soll er umgebracht und sie im Anschluss in einen Karton auf dem Balkon deponiert haben. Die Leiche der Frau warf er über ein Balkongeländer in ein Gebüsch. Sie wurde erst Tage später gefunden.
Das Landgericht hatte die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke verneint und den Mann daher wegen Totschlags verurteilt.