In der Überzahl: Unterstützer der Angeklagten vor dem Landgericht Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Opferanwalt hält die Reaktion einiger Zuschauer beim Wasenprozess für strafbar und kritisiert das Einlassverfahren in diesem brisanten Verfahren.

Stuttgart - Dubravko Mandic bringt zu Beginn des vierten Sitzungstages den Paragrafen 140 des Strafgesetzbuches ins Spiel. Dieser besagt, dass die Belohnung und Billigung von Straftaten eine Bestrafung zur Folge haben. Auslöser für den entsprechenden Antrag des Rechtsanwalts war die Reaktion einiger Zuschauer im Saal: Die nämlich begrüßten den in Handschellen vorgeführten Hauptangeklagten Diyar A. stehend und mit Applaus. Diese Thematik stand stellvertretend für eine Sitzung in Stammheim, die von verbalen Auseinandersetzungen der Anwälte beider Seiten geprägt war. Dazwischen der stets um Sachlichkeit bemühte Vorsitzende Richter Johannes Steinbach, der auch einmal sagen musste: „Herr Rechtsanwalt Mandic, mäßigen Sie sich.“

Der Freiburger Dubravko Mandic vertritt das am schwersten verletzte Opfer eines Angriffs von vermummten, der linken Antifa-Szene zugeordneten Personen. Am 16. Mai 2020 wurden Andreas Z. und zwei weitere Männer der rechten Arbeitnehmervertretung Zentrum Automobil auf dem Weg zu einer „Querdenker“- Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen zusammengeschlagen. Andreas Z. erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Weitere Tatverdächtige vermutet sein Anwalt auch im Zuschauerraum, wo neben Journalisten, Unterstützern der Opfer, auch mehrheitlich Antifa-Sympathisanten zu finden sind. Zugleich forderte Mandic die Kammer auf, das Einlassverfahren für Besucher dahingehend zu ändern, dass auch mehr Personen aus dem rechten Umfeld der Opfer dem Prozess beiwohnen können. Bisher wurden die aufgrund der Coronamaßnahmen stark dezimierten Zuschauerplätze nach dem Zeitpunkt der Ankunft vor der Eingangstür des Gerichtsgebäudes vergeben.

Um die eigentliche Sache ging es auch noch. Die Zeugenaussagen erweiterten den bisherigen Kenntnisstand am Mittwoch aber nicht entscheidend. So war wieder von einem bis zu 50 Personen starken schwarzen Block die Rede, aus dem heraus drei Männer auf ihrem Weg zu der Veranstaltung gegen die Coronamaßnahmen attackiert worden waren. In der Nähe des Tatorts in der Mercedesstraße wurden ein Schlagring und eine Gaspistole gefunden. Waffen, die in diesem Verfahren Personen zugeordnet werden müssen.