Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart bestätigt die Benachteiligung einer weiblichen Führungskraft von Daimler Truck bei der Vergütung – das Unternehmen muss zahlen. Dennoch kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) das Urteil scharf.
Nur eingeschränkt war eine weibliche Führungskraft von Daimler Truck mit ihrer Klage auf Entgeltgleichheit erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg sprach ihr für den Zeitraum von 2018 bis 2022 teilweise eine höhere Vergütung zu. Insgesamt wurden ihr von den eingeklagten rund 420 000 Euro brutto ca. 130 000 Euro für fünf Jahre zuerkannt – dies bezogen auf das Grundgehalt, den sogenannten Company Bonus, den Pension One-Kapitalbaustein sowie virtuelle Aktien nebst Dividendenäquivalenten. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Stuttgart der Abteilungsleiterin in einem noch weiteren Umfang stattgegeben.
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