Stellt sich bei dem Test raus, dass eine Mutation im Spiel ist, gelten jetzt strengere Quarantäne-Regeln. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bislang mussten sich nur Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne begeben. Wenn allerdings Mutationen im Spiel sind, gilt das nun auch für die Mitbewohner dieser Kontaktpersonen. Das könnte vor allem Eltern und Geschwister von Kita- und Schulkindern treffen.

Stuttgart - Wegen der sich ausbreitenden Mutationen des Coronavirus verschärft das Land die Quarantäneregeln. Kontaktpersonen eines Infizierten – die sogenannte Kategorie 1 – müssen künftig wieder 14 statt wie bislang zehn Tage in Quarantäne, wie das Sozialministerium mitteilte. Das gelte ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person. Ist eine Virusmutation im Spiel, müssen sich künftig aber auch die Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen des Infizierten absondern.

Haushaltsmitglieder von Kontaktpersonen mussten bislang nicht in Quarantäne, wenn sie selbst keinen Kontakt zur positiv getesteten Person hatten. Ist allerdings eine „besorgniserregende Variante“ des Virus nachgewiesen, ändert sich das nun. „Bei Vorliegen einer besorgniserregenden Variante bei der positiv getesteten Person ist allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass die Kontaktperson selbst positiv wird, um ein Vielfaches höher“, heißt es in der Erklärung des Sozialministeriums. Denn Haushaltsangehörige hätten in den allermeisten Fällen engen Kontakt. Deshalb müssen sich ab sofort auch die mit im Haushalt lebenden Menschen absondern.

Ist ein Kind betroffen, müssen auch Eltern und Geschwister in Quarantäne

Unter besorgniserregende Virusvarianten versteht die Verordnung Varianten des Coronavirus, die mit dem Risiko eines schwereren Krankheitsverlaufs oder einer höheren Übertragbarkeit einhergehen, insbesondere die Varianten B.1.1.7, B.1.351 und P.1. Tritt eine solche Mutation beispielsweise in einer Kitagruppe oder Schule auf, müssen nicht nur die Kinder in Quarantäne, die Kontakt zum Infizierten hatten, sondern auch deren Eltern, Geschwister und andere Menschen, die mit im Haushalt leben.

Schüler und Schülerinnen können sich auch nur noch ab dem fünften Tag freitesten lassen – sobald feststeht, dass sich die positiv getestete Person nicht mit einer neuartigen Virusvariante angesteckt hat.

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Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden verschärft: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit – aufgrund der Virusmutanten wird diese Befreiung auf drei Monate reduziert. Frankreich hatte zuletzt die Einreiseregeln an der Grenze zum Saarland und zu Rheinland-Pfalz verschärft, weil sich die südafrikanische Corona-Variante dort stark ausbreitet.