Das Land Baden-Württemberg muss einem Musiker keine Entschädigung für Verluste zahlen, die aufgrund eines Auftrittsverbots während der Corona-Pandemie entstanden sind. Mit dem Urteil bleibt der Bundesgerichtshof seiner bisherigen Linie treu.
Das Land Baden-Württemberg muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte.
„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger, der die Klage eingereicht hatte. Er wollte mit seiner Klage eine Entschädigung für Einnahmeausfälle erreichen, die ihm von März bis Juli 2020 entstanden seien. In diesem Zeitraum durften Kilger und dessen Musikgruppe wegen staatlicher Maßnahmen innerhalb der Corona-Pandemie nicht auftreten.
Auch in den Vorinstanzen war Kilger bereits gescheitert. Nach eigenen Worten war der 47-jährige Kilger der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er.