Weil die Ende Juli gescheiterte Abstimmung über den Lärmaktionsplan nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, wird das strittige Thema am Donnerstag neu aufgerollt.
Weil es zu laut ist in der Stadt, müssen die Schorndorfer Stadträte mitten in den Sommerferien nachsitzen. Trotz der Urlaubszeit hat Oberbürgermeister Bernd Hornikel die Bürgervertreter für die Wiederholung einer fehlgeschlagenen Abstimmung einbestellt – weil die kurz vor der Sommerpause gefassten Beschlüsse zum Lärmaktionsplan die gesetzlichen Vorschriften missachten und deshalb rechtswidrig sind.
Mit dem Nachholtermin geht der Streit um den Geräuschpegel entlang mehrerer wichtiger Durchgangsstraßen in eine neue Runde. In der Welzheimer Straße und der Burgstraße, in der Gmünder Straße und der Göppinger Straße, in der Schlichtener Straße und der Talauenstraße, in der Grabenstraße und der Heinkelstraße sowie in der Uhlandstraße und der Krummhaarstraße will die Stadtverwaltung mit Tempolimits für geringere Lärmwerte sorgen.
Vorgesehen ist ein Tempolimit auf einer ganzen Reihe von Durchgangsstraßen
Eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer soll den entlang der Verkehrsachsen lebenden Menschen sowohl tagsüber als auch nachts eine erträglichere Geräuschkulisse bescheren. Vorgesehen ist Tempo 30 für Autos und Lastwagen auch in den Ortsdurchfahrten der beiden Teilorte Schlichten und Weiler sowie in den Nachtstunden in der Winnender Straße.
Wie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden kann, hat sich die Rathausspitze allerdings nicht selbst ausgedacht. Erarbeitet wurde die Vorschlagsliste für besonders vom Verkehrslärm betroffene Straßen durch einen Gutachter, das Büro Soundplan. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen – die in der Untersuchung gesammelten Daten bilden die Grundlage für die geplanten Tempolimits.
„Wir können gar nicht anders, als die Geschwindigkeitsbegrenzungen so wie geplant umzusetzen“, sagt Oberbürgermeister Bernd Hornikel über den Kampf mit den Lärmwerten. Der Rathauschef ist überzeugt, dass die Verwaltung ihre Hausaufgaben für den Schallschutz gut und richtig erledigt hat – und an den weitreichenden Tempolimits kein Weg vorbeiführt.
In der Schorndorfer Lokalpolitik allerdings wird diese Sicht der Dinge nur von einer Minderheit geteilt. Etliche Stadträte stehen auf dem Standpunkt, dass der Zwang zum innerstädtischen Schleichverkehr unverhältnismäßig ist – und die Stadt mit den Tempolimits für ein ganzes Straßenbündel weit übers Ziel hinausschießt. Kritisiert wird zum einen, dass die Kartierung besonders betroffener Häuser nicht auf tatsächlich ausgeführten Messungen beruht, sondern auf Rechenmodellen basiert.
Die CDU spricht von „Willkür“ und hätte lieber Flüsterasphalt
Zum anderen stört sich vor allem die CDU daran, dass der Wunsch nach Ruhe sehr einseitig zulasten des Autoverkehrs geht. „Da wird sehr einfallslos Tempo 30 angeordnet – und das war’s dann“, sagte Fraktionschef Herrmann Beutel, als es Ende Juli um den Beschluss über den Lärmaktionsplan ging. Vermisst wurde neben tatsächlichen Messungen auch die Einarbeitung von Faktoren wie einer lärmmindernden Bepflanzung. Auch Flüsterasphalt und der Ausweichverkehr durch nicht temporeduzierte Nebenstraßen waren Themen in der Debatte.
Außerdem wollte die CDU den Lärmaktionsplan bis zum Vorliegen der Ergebnisse nicht beschließen, sondern lediglich zur Kenntnis nehmen – eine Forderung, die bei der Abstimmung eine überraschende Mehrheit erhielt. Mit 16:15 Stimmen kippten die Stadträte den Vorschlag der Verwaltung – was jetzt den Nachholtermin nötig macht.
Aus Sicht des Oberbürgermeisters ist das Nein zum Lärmaktionsplan nämlich rechtswidrig, weil es die gesetzlichen Vorschriften missachtet. „Die gefassten Beschlüsse verstoßen gegen verbindliche Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung. Demnach sind nur standardisierte, modellgestützte Berechnungsverfahren bei der Lärmaktionsplanung zugelassen und gesetzliche Grundlagen inhaltlich einzuhalten“, schreibt die Stadt in einer Mitteilung zur Abstimmungspanne.
Abstimmungspanne macht eine Sondersitzung in den Sommerferien nötig
Entsprechend der Gemeindeordnung ist innerhalb von drei Wochen erneut über die Angelegenheit zu beschließen – was den mitten in der Ferienzeit liegenden Sondertermin auslöst. Angesetzt wurde die Nachhol-Sitzung auf Donnerstag, 14. August – vermutlich eine weitere Gelegenheit, um über Sinn und Unsinn von Tempolimits für den Lärmschutz zu streiten.