Der Chatbot „ChatGPT“ wird für das Erstellen von Texten verwendet. Foto: imago//Jonathan Raa

Der richtige Umgang mit Künstlicher Intelligenz stellt Hochschulen vor Probleme. Die Universität Tübingen hat jüngst die Nutzung von Chatbots für Prüfungen verboten. So gehen die Hochschulen im Landkreis Esslingen mit dem Thema um.

Noch vor dem Ende des Wintersemesters erhielten Studierende der Eberhard Karls Universität Tübingen eine E-Mail, die es in sich hatte: Ihnen wurde die Nutzung von Chatbots, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) Texte erstellen, für Prüfungsleistungen untersagt. Chatbots wie ChatGPT können auf Fragen der Nutzer hin komplexe und meist inhaltlich korrekte Antworten geben. Deshalb nutzen auch Schüler und Studierende im Kreis Esslingen die textgenerierenden KIs. Da Plagiatssoftware die generierten Texte nur schwer erkennen könne und die Chatbots außerdem keine Quellen nennen, sah sich das Rektorat der Universität Tübingen dazu gezwungen, in einer offiziellen E-Mail dieses Verbot auszusprechen. Unter Plagiatssoftware versteht man Programme, die dabei helfen sollen, Fremdtexte, welche als eigene Arbeit ausgegeben werden, zu erkennen. Mit dieser Entscheidung wolle man in Tübingen zudem rechtliche Klarheit schaffen.