In den Wahllokalen darf die Wählerinnen und Wähler nichts ablenken, sagt die Stadt Leinfelden-Echterdingen. Auch kein Kuchenangebot. Foto: imago/Christine Langer-Püschel

In den Kitas von Leinfelden-Echterdingen, die am 23. Februar zu Wahllokalen werden, dürfen Eltern kein Kuchenbuffet anbieten. Bisher sei das gängige Praxis gewesen, sagen Eltern. Von der Stadt war das noch nie erlaubt, sagt der Ordnungsamtschef.

Ob zur Oberbürgermeisterwahl, zu Kommunalwahlen, oder zur Bundestagswahl: Städtische Kitas von Leinfelden-Echterdingen werden von der Stadt gerne zu Wahllokale umfunktioniert. Von den 29 Orten, an denen am 23. Februar, die Wahlberechtigten von Leinfelden-Echterdingen ihre beiden Kreuzchen machen können, befinden sich acht in städtischen Kinderhäusern. Bisher sei es gängige Praxis gewesen, sagt Alexander Renz vom Kita-Gesamtelternbeirat, der auch Elternvertreter der Echterdinger Kita Gärtlesäcker ist, dass die Eltern am Wahltag Kuchen verkauft haben – in der als Wahllokal umfunktionierten Einrichtung.

„Das ist eine sehr gute Einnahmequelle“, sagt er. 600 bis 800 Euro können an diesem Tag schon zusammenkommen, rechnet er vor. Denn die Frequenz der Besucher sei hoch. „Es kommen auch viele ältere Menschen zur Wahl“, sagt er. Die sich über das Kuchenangebot besonders freuen. „Spenden gehen on top.“ Weil die Kuchen ja von Müttern und Vätern gebacken und gespendet werde, könnten sämtliche Einnahmen als Reinerlös wieder für die Kita und deren Schützlinge ausgegeben werden. Mit diesen Geld könnten Ausflüge, Theaterbesuche und Spielzeug gekauft werden.


Nur weiße Servietten

Zur Bundestagswahl am 23. Februar soll dies nicht möglich sein. Das haben die Einrichtungsleitungen und die Elternvertreter vor einigen Tagen von der Stadtverwaltung erfahren. „Der Aufschrei ist schon groß gewesen“, sagt Alexander Renz. Schließlich waren die Vorbereitungen dafür schon angelaufen. Ganz verstehen können die Eltern die Entscheidung nicht. „Wir achten auf Neutralität“, betont der Elternvertreter, „verwenden beispielsweise nur weiße und keine farbigen Servietten“. Menschen, die gewählt werden wollen, würden freilich auch keinen Kuchen verkaufen. Zudem könne man die Reste vom Kuchenbuffet nach der Schließung des Wahllokals in die Kita-Kühlschränke stellen, damit die Kinder und Erzieherinnen am nächsten Tag auch noch davon essen könnten.

Auch bei Stadträten findet das Kuchenverkaufsverbot am Wahltag wenig Gegenliebe. David Armbruster (Grüne) sagte dazu am Rande des jüngsten Sozialausschusses: „Für die Eltern und die Kinder ist das ein großer Verlust“. Barbara Sinner-Bartels (SPD) erklärte: „Da würde mich schon die Begründung im Detail interessieren.“ Ordnungsamtschef Gerd Maier sagt dazu unserer Zeitung: „Wir müssen als Stadt absolute Neutralität wahren.“ In den Wahllokalen dürfe laut dem Bundeswahlgesetz nichts passieren, was die Wählerinnen und Wähler beeinflussen könnte. Deshalb sei ein Kuchenverkauf von der Stadt auch noch nie erlaubt gewesen.