In den Kitas von Leinfelden-Echterdingen, die am 23. Februar zu Wahllokalen werden, dürfen Eltern nun doch ein Kuchenbuffet anbieten. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen rudert in Sachen Kuchenverkaufsverbot am Wahlsonntag zurück – und reagiert damit auf eine Berichterstattung unserer Zeitung. In den Kitas, die am 23. Februar zu Wahllokalen werden, dürfen Eltern nun doch ein Kuchenbuffet anbieten – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. „Nachdem das Thema Kuchenverkauf enorme Wellen geschlagen hat, sind wir nochmals in eine vertiefte rechtliche Prüfung eingestiegen“, teilt der Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell unserer Zeitung mit.
Die Stadtverwaltung habe sich dazu mit übergeordneten Behörden ausgetauscht und nun ein Merkblatt entwickelt, wie der Kuchenverkauf im Zusammenhang mit der Bundestagswahl doch ermöglicht werden kann. Der Kuchenverkauf darf demnach beispielsweise nur in einem vom Wahlraum deutlich getrennten Gebäudeteil beziehungsweise Raum stattfinden.
Jegliche Störung im Wahllokal sei zu unterlassen, heißt es in den Vorschriften. Kandidatinnen und Kandidaten sowie Mitglieder kandidierender Parteien und Wählervereinigungen dürften am Kuchenverkauf nicht mitwirken. Bei der Abgabe von Kuchen sei jeglicher Anschein von politischer Symbolik oder politischer Meinungsäußerung zu vermeiden.
Zunächst wollte die Stadt Eltern den Kuchenverkauf zur Bundestagswahl verbieten. Der Ordnungsamtschef Gerd Maier hatte dazu unserer Zeitung gesagt: „Wir müssen als Stadt absolute Neutralität wahren.“ In den Wahllokalen dürfe laut dem Bundeswahlgesetz nichts passieren, was die Wählerinnen und Wähler beeinflussen könnte.