Huawei baut nicht nur Handys, sondern auch 5G-Netzwerkkomponenten – der chinesische Anbieter ist billiger, aber möglicherweise weniger vertrauenswürdig als die Konkurrenz. Foto: AFP/Kazuhiro Nogi

Die Regierungskoalition ist sich einig, dass es eine sicherheitspolitische -Prüfung von Herstellern kritischer Infrastrukturen wie dem 5G-Netz geben soll. Nun zanken sich Union und SPD nur noch darüber, wie intern über Ausschlüsse entschieden werden soll.

Berlin - Kann Deutschland Huaweivertrauen? Meilenweit gingen die Vorstellungen zum richtigen Umgang mit dem chinesischen Konzern anfangs in der Bundesregierung auseinander. Kanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Peter Altmaier vertraten unisono die CDU-Position, dass das auf freien Handel angewiesene Deutschland keine Hersteller von vornherein vom Aufbau des deutschen 5G-Mobilfunknetzes der Zukunft ausschließen dürfe. Außenminister Heiko Maas von der SPD wiederum warnte vor Naivität gegenüber China – ganz auf der Linie des Bundesnachrichtendienstes.

Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte BND- Chef Bruno Kahl das 5G-Netz als „entscheidende kritische Infrastruktur der Zukunft“ bezeichnet und darauf hingewiesen, dass chinesische Unternehmen eng mit der Pekinger Führung zusammenarbeiten müssen. Es sei somit, warnte Kahl im Bundestag „kein Gegenstand für einen Konzern, dem man nicht voll vertrauen kann“.

Eine politische Überprüfung ist beschlossene Sache

Ein Jahr später liegen die Positionen regierungsintern sehr viel enger beieinander – auch deshalb, weil den Sicherheitspolitikern der Unionsfraktion im Bundestag Merkels und Altmaiers Haltung gegenüber Huawei ebenfalls zu weich war. Ein entsprechender Forderungskatalog ebnete den Weg zu einer regierungsinternen Grundsatzeinigung Ende August, die erst in diesen Tagen an die Öffentlichkeit dringt. „Zwischen dem Kanzleramt und den beteiligten Ministern besteht inzwischen Konsens, dass das Gesetz eine Untersagungsmöglichkeit für den Einbau kritischer Komponenten bei entgegenstehenden sicherheitspolitischen Belangen beinhalten soll“, bestätigte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei unserer Zeitung. Nils Schmid, außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, stimmt ihm zu: „Die Koalition ist sich im Grundsatz einig, dass bei kritischen Infrastrukturen künftig nicht nur eine reine sicherheitstechnische Kontrolle stattfindet, sondern auch die sicherheitspolitische Vertrauenswürdigkeit der Hersteller geprüft wird, bevor sie Komponenten verbauen dürfen.“

Tatsächlich stellt diese Vorab-Prüfung eine massive Verschärfung des ursprünglichen Gesetzentwurfes dar. So sollte die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit von Firmen und ihrer Komponenten dem FDP-Mann Frank Sitta zufolge „zu einem erheblichen Teil auf die Netzbetreiber beziehungsweise durch die Garantieerklärung sogar auf den Hersteller selbst übertragen“ werden, wie es in einer parlamentarischen Anfrage an die Regierung aus dem Sommer heißt.

Über diesen Punkt ist die Bundesregierung nun weit hinaus. Zwar betont Schmid wie die gesamte Koalition, dass der entsprechende Teil des neuen IT-Sicherheitsgesetzes „kein Anti-Huawei-Gesetz“ nur für den 5G-Ausbau ist, sondern für alle potenziell kritischen Infrastrukturen wie Energienetze oder bestimmte Medizinprodukte ein sowohl technisches wie auch politisches Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt: „Dennoch: Wir haben jetzt etwas in der Hand, um Huawei einer kritischen Prüfung zu unterziehen und notfalls auszuschließen.“

Trotz der Verständigung auf die grundsätzliche Linie ist immer noch unklar, ob und wann das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet – sehr zum Ärger von CDU-Mann Frei, der auf mehr als ein Jahr an Diskussionen verweist: „Ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung ist mehr als überfällig und die Geduld unserer Fraktion aufgebraucht – unsere Unternehmen brauchen Investitionssicherheit und Deutschland den raschen Aufbau eines 5G-Netzes.“ Außerdem hängen an dem Gesetz noch andere wichtige Punkte wie die Aufstockung des Personals im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und eine erweiterte Meldepflicht für Cyberangriffe.

Es hakt noch an einer wichtigen Formalie

Grund für die anhaltende Verzögerung ist neuer Streit über eine kleine, aber wichtige Formalie: Wie läuft der Entscheidungsprozess ab, wenn es wirklich Sicherheitsbedenken zu einem Hersteller gibt? „Das IT-Sicherheitsgesetz hakt nur noch daran, dass das Auswärtige Amt bei kritischen Infrastrukturen gerne ein Vetorecht hätte“, hieß es am Freitag in Regierungskreisen gegenüber unserer Zeitung. Die Unionsseite fordere dagegen „eine kollegiale Entscheidung der Bundesregierung“.

Das Maas-Ministerium bleibt bisher hart – mit Unterstützung der SPD-Fraktion. „Das Auswärtige Amt darf in solchen internationalen Fragen nicht einfach überstimmt werden“, sagt Schmid. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Auswärtige Amt in immer neuen Runden über die Ausgestaltung von regierungsinternen Abstimmungsverfahren bei der Untersagung feilscht“, kontert Frei, „für alle Streitfragen unter den Ressorts gilt im Zweifelsfall die Richtlinienkompetenz des Kanzleramtes“. Die SPD, die um die weichere Haltung Merkels gegenüber China weiß, will genau das verhindern.

Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär im Innenministerium, gibt sich dennoch „zuversichtlich, dass zeitnah eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung erfolgt und der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen vom Kabinett verabschiedet wird“. Und auch Schmid hält den letzten Streitpunkt für überwindbar: „Es geht jetzt nur noch um die Feinarbeit.“