Eine kuriose Begegnung in Böblingen mit schwerwiegenden Folgen wird in Stuttgart verhandelt. Foto: /Lichtgut/Ferdinando Iannone

Vor dem Landgericht Stuttgart müssen sich zwei Männer wegen räuberischer Erpressung in Böblingen verantworten.

Es ist ein Fall, der schwer nachzuvollziehen ist und dessen Ende völlig offen zu sein scheint: Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 23 und 26 Jahre alten Männern räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor, dem 26-Jährigen zudem noch Raub und Computerbetrug. Vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat nun ihr Prozess begonnen hat.

Laut Anklage haben die beiden Angeklagten im Januar oder Februar dieses Jahres einen Bekannten, den sie in einer Diskothek kennen gelernt hatten, in Böblingen bedroht und von ihm gefordert, ihnen ein Auto beziehungsweise dessen Verkaufserlös von 35 000 Euro zu übergeben.

Ein alkoholseliger Abend

Der Autofahrer habe ihnen an einem alkoholseligen Abend erklärt, er werde das Auto verkaufen – tatsächlich habe er dies aber nie vorgehabt, zumal es ihm auch nicht gehörte, hieß es in der Anklage weiter. Die beiden Angeklagten sollen ihr Opfer mit einem Messer bedroht haben. Letztlich habe er den beiden Männern 1000 Euro übergeben, die er sich von seiner Mutter geliehen habe.

Wenige Tage später sollen die beiden Angeklagten sich erneut mit dem Mann getroffen haben – dieses Mal angeblich, um ihm die 1000 Euro zurückzugeben. Tatsächlich seien sie jedoch mit einer Frau aufgetaucht und zu dritt zu dem Mann in ein Auto gestiegen. Danach hätten sie die fehlenden 34 000 Euro von ihm gefordert und zur Untermalung der Bedrohung mit einer Schreckschusspistole herumgefuchtelt. Zudem hätten sie erklärt, sie hätten Messer dabei.

Nachdem der Mann ihnen kein Geld geben konnte, sollen sie mit Fäusten und einem Stemmeisen auf ihn eingeschlagen haben, sodass das Opfer eine Platzwunde am Kopf und eine Schädelprellung erlitt. Als es dem Mann gelang, das Auto zu starten, seien die Angeklagten und die Frau geflohen.

Während sich die beiden Angeklagten zu diesem Tatkomplex nicht äußern wollten, räumte der 26-Jährige den zweiten Tatvorwurf des Raubes und Computerbetruges im Mai dieses Jahres ein.

EC-Karte samt Geheimnummer abgenommen

Er gestand, einem betrunkenen Mann, der mit einer fremden EC-Karte Geld aus einem Zigarettenautomaten holen wollte und die Geheimnummer stets vor sich hersagte, an eine Wand gedrückt und ihm die Karte abgenommen zu haben. Anschließend habe er damit auf einer Bank 265 Euro abgehoben. „Ich wollte ausprobieren, ob die Nummer tatsächlich stimmt“, erklärte der 26-Jährige.

Er sei an dem Abend deutlich angetrunken gewesen, da er zwischen 20 Uhr und 3 Uhr fünf bis sechs Gläser Whiskey-Cola und vier Schnäpse getrunken habe. „Ich war enthemmt und bin zufällig auf den Mann gestoßen“, führte der Angeklagte weiter aus. Er betonte zudem, dass ihm diese Tat sehr Leid tue und er dem Opfer eine finanzielle Entschädigung zahlen wolle.

Schwierige Zeugenvernehmung

Am ersten Prozesstag wurde zudem bekannt, dass der 23-Jährige, der aus Böblingen stammt, seit knapp zehn Jahren Drogen konsumiert. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt erklärte daraufhin, dass möglicherweise statt einer Gefängnisstrafe auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht komme.

Die Kammer will sich bemühen, bis zum nächsten Prozesstag an diesem Donnerstag einen Sachverständigen einzuschalten. Sollte das nicht gelingen, könnte das Verfahren gegen den 23-Jährigen abgetrennt werden.

Schwierig gestaltet sich offenbar auch die Vernehmung einiger Zeugen. Einer ist derzeit krank, ein anderer obdachlos. Nach derzeitigem Stand soll das Urteil am 15. November verkündet werden.