Nicht jede Soforthilfe aus der Coronazeit war rechtens. Umgekehrt stellt die SPD jetzt Rückforderungen in Frage, die ihrer Meinung nach ebenfalls unrechtmäßig gestellt werden. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d

Die SPD in Baden-Württemberg hat das Thema Corona für sich entdeckt. Überraschende Zahlen dazu gibt es auch im Kreis Esslingen.

Der Esslinger SPD-Landtagsabgeordnete Nicolas Fink wirft der Landesregierung vor, rechtswidrige Corona-Rückforderungen zu stellen. Allein im Landkreis Esslingen seien 3100 Unternehmen und Selbstständige von dem Unrecht betroffen. Er spricht in diesem Zusammenhang von einem schweren Schaden für unsere Region.

Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Fink und Andreas Kenner. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“, sagte Fink. „Trotzdem beharre CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bislang auf einer rechtswidrigen Praxis. Sie sei nicht bereit, „auf die rechtswidrigen Rückforderungen zu verzichten“.

3100 Fälle und 21 Millionen Euro im Landkreis Esslingen

Alleine im Landkreis Esslingen gehe es laut Wirtschaftsministerium um rund 3100 Fälle und um bis zu 21 Millionen Euro. Landesweit gehe es um bis zu über 62 000 Fälle und um eine Gesamtsumme von bis zu über 430 Millionen Euro. Ein landesweites SPD-Meldeportal im Netz sammelt nun Erfahrungen Betroffener.

„Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet, sofern die Gelder vor dem 8. April beantragt wurden“, sagte Kenner. Das schließe auch Fälle ein, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln ihre Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“, so Kenner. Deshalb lade die SPD Betroffene im Landkreis Esslingen, die ihre Hilfen bis zum 7. April 2020 beantragt hatten, ein, von ihren Erfahrungen zu berichten.

Nicolas Fink wirbt für ein SPD-Portal, das unter anderem Fälle sammelt von Menschen, die zu Unrecht Coronahilfen zurückzahlen sollten. Foto: Ines Rudel

Auch in der CDU – Teil der Landesregierung – gibt es deutliche Stimmen, das Geld zügig zurückzuzahlen. So mahnte Winfried Mack für die CDU-Fraktion: „Wer aufgrund eines rechtswidrigen Rückforderungsbescheids des Landes Geld zurückgezahlt hat, muss dieses Geld zurückerhalten.“

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erging bereits am 8. Oktober. Dabei ging es um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die Landesbank (LB). In den Musterverfahren setzten sich vier Unternehmen gegen die LB durch: ein Friseurbetrieb, ein Hotelier, ein IT-Unternehmen und ein Hersteller von Pflegeprodukten.