Das Schneiden der Bäume will gelernt sein. Und es ist nicht immer alles und zu jeder Zeit erlaubt. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Im Kreis Esslingen gibt es viele Streuobstwiesen. Das bedeutet: Es wird viel geschnitten an den Bäumen. Doch ab März ist Schonzeit. Was ist noch erlaubt, was ist verboten?

Schneiden im Winter ist nicht wirklich gut für Bäume, aber schneiden im Frühjahr geht auch nicht, denn dann fangen Vögel an zu brüten. Wegen der Vogelnester gibt es eine verordnete Schonzeit für Gehölze.

Bedeutet das: Gärtner, Hobbygärtner und Besitzer von Streuobstwiesen müssen im Winter ran? Das wäre fatal. Weil der Baum nicht die Kraft hat, die Wunden, die durch den Schnitt entstehen, zu heilen. Und Schädlinge bekommen eine größere Chancen, den Baum zu attackieren. Das klingt nach einem Widerspruch, der nach Aufklärung schreit.

Gehölzschonzeit: Was ab März im Kreis Esslingen verboten ist

Was sagt die amtliche Behörde? „Ab dem 1. März bis einschließlich 30. September gilt wieder die gesetzlich verankerte Gehölzschonzeit“, teilt das Landratsamt mit. In dieser „Sommerpause“ dürfen der Informationen zufolge Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze, Röhrichte sowie Bäume außerhalb von Wäldern weder geschnitten noch auf den Stock gesetzt oder entfernt werden.“ Der Begriff „auf den Stock setzen“ bezeichnet einen radikalen Rückschnitt, um Sträucher zu verjüngen.

Ziel der Schutzzeit sei, die im Frühjahr aktive Tierwelt zu bewahren: „Brutvögel, Fledermäuse, Wildbienen und zahlreiche weitere Insekten finden in Hecken und Gehölz wichtige Lebens-, Brut- und Rückzugsräume“, heißt es im Landratsamt.

Es geht also darum, „den Artenschutz zu berücksichtigen“, wie der Sachgebietsleiter Ökologie, Landschaftspflege und Obstbau im Landratsamt Nicolas Ruoß erläutert. „Hat der Ast eine Höhlung und ein Starpärchen brütet darin, dann darf man natürlich nicht eingreifen.“ Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, könnte man meinen, aber dem ist wohl nicht so. „Wir würden nicht drauf hinweisen, wenn es selbstverständlich wäre“, sagt Ruoß.

Nicht jeder Schnitt im Garten ist nach dem März verboten

Was aber genau ist mit „dürfen nicht geschnitten werden“ gemeint? Auch hier gibt das Landratsamt eine erste Auskunft, indem es Ausnahmen aufzählt: Ausgenommen seien Pflegeschnitte an Obstbäumen und schonende Rückschnitte an Gartenhecken.

Roland Geray ist im Vorstand des Obst- und Gartenbauvereins Altbach, unterrichtet in Weiterbildungskursen und gibt praktische Schnittkurse. Er erläutert: „Die Schonzeit gilt insbesondere für größere, höhere Hecken und größere, blickdichte Büsche. Schlicht deswegen, weil Vögel dort Nester bauen könnten, oberhalb der Sprunghöhe von Fressfeinden.“ Niedrige Hecken und mittelgroße Solitärgehölze, also einzeln stehende Büsche, böten hingegen zu wenig Deckung und seien in Sprunghöhe von Katzen und Mardern – also für Vögel ungeeignet für den Bau von Nestern.

Geray gibt auch gleich noch ein paar Tipps, wann das Schneiden sinnvoll ist – vorausgesetzt, Vögel sind nicht bedroht. Grob vereinfacht gelte: „Frühjahrsblüher wie Forsythien und Flieder schneidet man nach der Blüte, bevor die neuen Blütenknospen angelegt werden. Sommer- und Herbstblüher wie Rosen und Schmetterlingsflieder, die die Blütenknospen erst im Frühjahr bilden, schneidet man im zeitigen Frühjahr, also im März.

Vorsicht bei hohen, blickdichten und dornigen Hecken: Hier bauen Vögel gerne ihre Nester, weil Katzen und andere Fressfeinde an diesen Stellen nicht so gut rankommen. Foto: picture-alliance/ dpa

Rücksicht beim Heckenschnitt: Nester schützen, Bußgeld vermeiden

Hecken dürfe man über das ganze Jahr stutzen und maßvoll zurückschneiden, gerade wenn die Verkehrssicherheit bedroht sei oder Gehwege zuwachsen. Wenn Hecken aber eine gewisse Höhe erreichen, sodass Katzen und Marder nicht unbedingt an die Nester kommen, wenn sie zudem blickdicht und dornig genug für den Bau von Nestern sind, sollte man Geray zufolge darauf Rücksicht nehmen und stärkere Rückschnitte nur außerhalb der Nestbau- und Brutsaison machen. Kleineres Stutzen, also fünf bis zehn Zentimeter, sei dagegen den ganzen Sommer möglich. Aber auch hier gilt: Immer mit Rücksicht auf möglicherweise vorhandene Nester.

 Erlaubt ist auch der Pflegeschnitt an Obstbäumen, das Einkürzen und Entfernen von Ästen und Astpartien. Offene Vogelnester fände man auf Obstbäumen ohnehin sehr selten, weil die Kronen zu wenig Deckung bieten würden.

Streit unter Nachbarn – nicht immer steckt ein Verstoß gegen Auflagen dahinter

Wer gegen die Auflagen der Schonzeit verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Es gibt häufiger mal Anzeigen, dass Nachbarn eine Hecke oder Bäume entfernen“, sagt Ruoß. Allerdings nicht immer zurecht. „Manchmal ist es eher so ein Nachbarschaftsding.“

Es gibt auch die Möglichkeit, sich von den Verboten befreien zu lassen, zum Beispiel bei Großbaustellen, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist. Beim Bau eines Einfamilienhauses hingegen gibt es kein öffentliches Interesse – hier tut der Bauherr gut daran, genau zu planen, wann er fällt, etwa um die Baugrube auszuheben.

Weitere Infos

Landratsamt
Für Rückfragen und weiterführende Informationen wendet man sich an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen, Telefon: 0711 / 3 90 24 24 05, Email: Naturschutz@LRA-ES.de.

Obst- und Gartenbauvereine
Viel Fachwissen versammelt sich in den Obst- und Gartenbauvereinen und Fachwartvereinigungen. In Baden-Württemberg zählen diese Vereine mehr als 100 000 Mitglieder.