Im Neuhausener Rathaus nähert sich der Haussegen der Waagerechten an. Aber etwas schief hängt er immer noch. Foto: Horst Rudel

Der Haushalt ist ein wichtiges Instrument der Kommunalpolitik. Beim Dauerstreit in Neuhausen geht es um die Frage: Wie stelle ich diesen Haushalt auf?

Man geht aufeinander zu und bleibt gereizt. Der Neuhausener Dauer-Clinch zwischen der Gemeinderätin Tanja Verch, Fraktionschefin der Initiative Grüne Liste (IGL), und Bürgermeister Ingo Hacker schlägt nach wie vor Wellen. Quasi das Nachbeben des Stuttgarter Verwaltungsgerichtsurteils vom vergangenen Oktober. Im Verfahren unter dem juristischen Hammerwort „Kommunalverfassungsstreit“ wurde der Klage Verchs gegen Hacker in wichtigen Punkten Recht gegeben. Es geht letztlich um das in Neuhausen praktizierte Verfahren der Haushaltsaufstellung.

Jetzt hat die Verwaltung dem Gemeinderat ihren Vorschlag für das Verfahren 2026 vorgelegt – und kommt Verch und ihrer Fraktion zumindest in einem entscheidenden Punkt entgegen: „Die in den nicht öffentlichen Vorberatungen abgelehnten Anträge“, heißt es in der Vorlage, „werden in der öffentlichen Sitzung am 21. Oktober 2025 je einzeln aufgerufen und separat beraten und beschlossen.“

Genau darauf zielte die Kritik der klagenden Rätin: den Mangel an Transparenz, das Verschwinden wohlmeinender Anträge im schwarzen Loch der Nicht-Öffentlichkeit.

Mehr Transparenz: Abgelehnte Anträge im Plenum diskutiert

Künftig erblicken sie das Licht der Öffentlichkeit und haben im Plenum eine neue Chance, auch wenn sie in den vorberatenden Ausschüssen abgelehnt wurden. Kurzerhand wurde in der Sitzung zudem beschlossen, die Redezeit von den zehn Minuten des Verwaltungsvorschlags auf 15 Minuten pro Fraktion hochzusetzen: ein Kompromiss, da vonseiten der IGL eine Redezeitbegrenzung immer mal wieder in Frage gestellt wurde.

Insistiert auf ihren Positionen: IGL-Fraktionschefin Tanja Verch. Foto: Ines Rudel

Verch honorierte das Entgegenkommen, aber es geht ihr und ihrer Fraktion nicht weit genug. Die IGL beantragte, auch die Vorberatungen in den Ausschüssen öffentlich zu machen – was das Gremium mit großer Mehrheit ablehnte. Ebenso die in einem Einzelantrag Verchs gestellte Forderung, auch die in den Vorberatungen zur Zustimmung empfohlenen Anträge öffentlich noch einmal zu beraten und zu beschließen. Begründung: Bei der praktizierten Abstimmung im Gesamtpaket sei es unmöglich, einzelne Anträge abzulehnen.

Diesem Argument konnte oder wollte außer der IGL der Rest des Gremiums nicht folgen. Verchs zweite Forderung, Anträge zum Haushalt auch nach der Einbringung des Haushaltsplans stellen zu können, habe sich mit dem Gerichtsurteil erübrigt, sagte Hacker. Dort werde dieses Antragsrecht bestätigt – solange der Gemeinderat nicht seine Geschäftsordnung ändert. Was bislang nicht geschehen ist.

 

Bei zwei Enthaltungen und nur einer Gegenstimme wurde der Verwaltungsvorschlag zum Haushaltsverfahren 2026 mit großer Mehrheit abgesegnet. In der Diskussion aber zeigten sich die nach wie vor unterschiedlichen Auffassungen von Sinn und Zweck der Öffentlichkeit.

Geheime Vorberatungen: IGL warnt vor Demokratiegefährdung

Während sich Dietmar Rothmund (SPD), Jens Jenuwein und Ulrich Krieger (beide Freie Wähler) zum Kernstück des bisherigen Verfahrens, der nicht öffentlichen Vorberatung, bekannten, zeichnete Mirjam Brielmaier (IGL) ein anderes Bild: Sie könne als „Multiplikatorin die behandelten Themen überhaupt nicht in die Öffentlichkeit tragen, wenn sie aus nicht öffentlicher Sitzung stammen.“ Denn da gilt Stillschweigen. In der Neuhausener Nicht-Öffentlichkeit sieht die IGL-Fraktion laut ihrem Antrag den kleinen Teil eines Riesenproblems: Politikverdrossenheit, zunehmendes Desinteresse an der Arbeit politischer Gremien, Gefühl des Ausgeschlossenseins, Gefährdung der Demokratie.

Jens Jenuwein kann dem nicht folgen. Scharf rügte er die „Verbissenheit“, mit der sich die Diskussion auf das Verfahren fixiere statt auf die Resultate, die für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend seien. An der Nicht-Öffentlichkeit der Vorberatungen will er festhalten, weil „man Themen ansprechen kann, die man öffentlich nicht ansprechen kann“.

Lässt spitze Bemerkungen fallen: Bürgermeister Ingo Hacker. Foto: Ines Rudel

Gereizte Debatte: Anwaltskosten von Bürgermeister Hacker im Fokus

Dass unterdessen ein merklich gereizter Ton die Musik machte, ließ den trotz sachlicher Kompromisse weiter schwelenden Konflikt erkennen. Hacker ließ spitze Bemerkungen fallen und drückte aufs Tempo, Verch insistierte auf ihren Positionen.

Spätestens bei einem weiteren IGL-Antrag wurde jedoch deutlich, dass es nicht mehr nur um eine Rätin (plus Fraktion) gegen den Rest der Neuhausener Rathauswelt geht. Wie und wie viel der Anwaltskosten Hackers aus dem Verwaltungsgerichtsverfahren die Gemeinde übernommen hat, wollte die IGL vom Bürgermeister erfragen. Doch der gab keine Antwort, sondern stellte den Antrag unter Berufung auf die Gemeindeordnung zur Abstimmung.

„Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht“, schimpfte Verch. Ebenso bekundete Freie-Wähler-Rat Ulrich Krieger Unmut. Seine Fraktion stimmte dann auch geschlossen für den Antrag, der mit Gegenstimmen der CDU beschlossen wurde. Hacker muss also in absehbarer Zukunft Auskunft geben, will dies laut eigenem Bekunden sowieso tun, „wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen“. Dies sei bereits im Februar zugesagt worden, als CDU-Fraktionsvorsitzender Dominik Morár einen ähnlichen Antrag gestellt hatte. Bisher lägen die Zahlen noch nicht vor. Der Knatsch gärt weiter.