Viele Häuslesbesitzer regen sich auf und auch bei zahlreichen Kommunen sorgt die neue Grundsteuer für Ärger – mindestens aber für einen enormen Arbeitsaufwand. Dass sich an den beiden Fronten etwas ändern könnte, ist bis auf Weiteres indes nicht zu erwarten.
Seit die Bürgerinnen und Bürger wissen, was für das Jahr 2025 an Grundsteuer zu bezahlen ist, stehen in den Rathäusern der Esslinger Kreiskommunen und bei den Finanzämtern die Telefone nicht mehr still. Auch die Gutachterausschüsse werden mit An- und Rückfragen überflutet. Der Esslinger Baubürgermeister Hans-Georg Sigel spricht von einem „deutlich spürbar erhöhten Antragsvolumen seit die Grundsteuerbescheide versendet worden sind“. Aus der Bevölkerung ist gar zu hören, dass der Esslinger Gutachterausschuss gar keine neuen Anträge mehr entgegennimmt.
Es gelten die 2023er-Werte
Viele Fragen drehen sich um die Bodenrichtwerte. Diese sind für Esslingen auf dem Portal BORIS BW mit einem Umweg über den Button „Historische Richtwerte“ abrufbar. Die Erklärung: Fixiert wurden die Esslinger Quoten zum 1. Januar 2022. Zu finden sind auf der Plattform also die 2023er-Werte. Aktuelle Zahlen werden erst bei einer Richtwertsitzung im Mai 2025 beschlossen. Im Baugesetzbuch sei das so definiert und entspreche der gängigen Praxis, betont Sigel. Aktuell gelte der 1. Januar 2022 als Stichtag.
Den Extra-Aufwand – Grundstücke für die Bewertung in bebaubare und nicht bebaubare Flächen zu teilen – den andere Kommunen betrieben haben, will die Stadt auch künftig vermeiden. „Wir kommen den gesetzlichen Vorgaben nach“, sagt Sigel, räumt aber ein, dass bei einer Mischnutzung eine Diskrepanz zwischen dem Grundsteuerwert und dem am örtlichen Markt orientierten Bodenwert entstehen könne.