In der sogenannten Krawallnacht wurden etliche Geschäfte geplündert. Foto: dpa/Julin Rettig (Archiv)

Auf eine Anfrage an die Regierung hin erfährt die CDU etliche Details der sogenannten Krawallnacht im Juni am Eckensee. Dabei kommt auch heraus, dass die ersten Fälle bei Gericht gelandet sind.

Stuttgart - Die Aufarbeitung der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht im Juni geht voran: Nach Informationen unserer Zeitung müssen sich im Oktober und November Tatverdächtige für ihre Beteiligung an den Ausschreitungen vor dem Stuttgarter Amtsgericht verantworten. Zwei Termine für Verfahren am Jugendschöffengericht stehen bereits fest. Weitere Fälle sollen bald folgen.

CDU im Landtag stellt eine Anfrage zu der Krawallnacht

Mit einer großen Anfrage hat sich die CDU im Landtag über die Hintergründe der Krawallnacht am Eckensee und in der Innenstadt im Juni informiert. Die Fraktion stellte zahlreiche Fragen zu den Tatverdächtigen, der juristischen Aufarbeitung, aber auch zur Sicherheitslage im Schlossgarten und am Schlossplatz schon vor der Nacht, in der die Lage nach der Festnahme eines mutmaßlichen Drogendealers eskaliert war. Bis zu 500 Randalierer gingen damals auf die Polizei los und zogen marodierend und plündernd durch die City.

Kriminalität im Schlossgarten nimmt zu

In den Antworten des Innenministeriums, die unserer Zeitung vorliegen, wurde auch deutlich, wie stark die Kriminalitätsbelastung im Schlossgarten grundsätzlich ist. 327 Straftaten sind es im vergangenen Jahr gewesen. Für die ersten sieben Monate des Jahres 2020 zeichne sich eine Zunahme ab. Dieses Geschehen im Schlossgarten und am Eckensee ist auch die Grundlage für die Videoüberwachung: Laut dem Landespolizeigesetz darf diese nur an Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden. Die Vorkommnisse der Nacht vom 20. auf den 21. Juni allein wären keine ausreichende Grundlage für die Installation der Kameras gewesen. Welche Deliktarten zugenommen haben, das teilt das Innenministerium in seiner Antwort auf die Anfrage nicht mit.

Viele Drogendelikte im Park

Bei den Straftaten hat die CDU in der Antwort des Ministeriums einen Überblick über die Entwicklung der zurückliegenden sieben Jahre erhalten. Die Mehrheit davon sind Drogendelikte, im vergangenen Jahr entfielen darauf knapp die Hälfte der Straftaten. Rohheitsdelikte, von denen mit 80 Prozent die meisten Fälle Körperverletzungen gewesen seien, wurden 62 im Jahr 2019 registriert.

32 verletzte Polizisten und 25 demolierte Streifenwagen

Zur Krawallnacht selbst brachte die Anfrage das Ergebnis, dass der Sachschaden an Geschäften, Werbesäulen, Sitzgelegenheiten und Sonnenschirmen in der Innenstadt mit rund 360 000 Euro zu Buche schlägt. Zudem seien 25 Polizeiautos zum Teil erheblich beschädigt worden. Der materielle Schaden der Polizei werde auf rund 100 000 Euro geschätzt. 32 Beamtinnen und Beamte seien verletzt worden. Von ihnen waren drei dienstunfähig, einer musste stationär ins Krankenhaus.

CDU: Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden anwenden

Für Thomas Blenke, den innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, zeigt die Antwort der Regierung, „mit welch niederträchtigem Verhalten die Polizei in dieser Nacht konfrontiert war: Gerade in Zeiten einer Krise wie jetzt, in der Solidarität und Zusammenhalt aller Mitmenschen in der Gesellschaft gefragt ist, systemrelevante Einsatzkräfte brutal und massiv zu verletzen, Schaufenster und fremdes Eigentum zu beschädigen und schon finanziell gebeutelte Einzelhandelsgeschäfte zu plündern, ist schlicht und ergreifend asozial und illegal.“ Er hoffe, dass bei der Bestrafung verstärkt das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, wenn es sich bei den Tatverdächtigen um Heranwachsende handele. „Wir sollten auch alles daran setzen, bei jungen Tätern das beschleunigte Strafverfahren auszubauen“, so Blenke weiter. Seine Fraktion werde zudem alles mittragen, „was die Polizeiarbeit noch sicherer und besser macht.“