Der Blick richtet sich nach vorne: VfB-Präsident Claus Vogt ist zuversichtlich, dass auch ein Teil des verhängten Bußgeldes über eine Versicherung abgedeckt ist. Foto: Baumann

Die Kosten für die Aufklärung der Datenaffäre beim VfB Stuttgart sind hoch. Jetzt geht es darum, wer sie bezahlt. Doch um welche Summen handelt es sich überhaupt und gibt es Anspruch auf Schadenersatz?

Stuttgart - Die Aufarbeitung der Datenaffäre beim VfB Stuttgart ist abgeschlossen. Das betonen sowohl der Präsident Claus Vogt als auch der Vorstandsvorsitzende Thomas Hitzlsperger. Dennoch gibt es jenseits des Fragen-und Antwort-Katalogs, den der Fußball-Bundesligist auf seiner Internetseite dazu veröffentlicht hat, noch Punkte, die der Aufklärung bedürfen. So gaben die beiden Vereinschefs auf die Frage nach den Gesamtkosten für die Ermittlungen und juristischen Bewertungen des Datenschutzvergehens jeweils an, es handle sich um einen „sechsstelligen Betrag“.

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Doch allein der Auftrag an die Kanzlei Esecon, die federführend war, soll sich auf mehr als 400 000 Euro belaufen haben. Dazu kommen die Kosten für drei Gutachten von verschiedenen Anwaltskanzleien sowie das Bußgeld in Höhe von 300 000 Euro, das der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink verhängt hat. Wie Vogt ausführte ist „ein Großteil“ der Summe über Versicherungen abgedeckt. „Wir haben das Glück, dass wir eine gute Versicherung an unserer Seite haben“, sagt der Präsident. Es greift überwiegend eine Cyberschutz-Versicherung der Allianz.

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Es ist auch schon Geld an den VfB geflossen. Zurzeit wird noch geprüft, ob auch das Bußgeld oder ein Teil davon durch eine Versicherung abgegolten werden kann. „Ich bin da zuversichtlich“, meint Vogt. Ebenso prüft der VfB, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Bisher wurden im Zuge der Datenaffäre die langjährigen Vorstände Stefan Heim (Finanzen) und Jochen Röttgermann (Marketing) durch den Aufsichtsrat der AG von ihren Posten abberufen. Von Kommunikationschef Oliver Schraft und Marketingleiter Uwe Fischer haben sich die Stuttgarter ebenfalls getrennt.

Bei Heim und Röttgermann wurden bei der Verkündung keine konkreten Gründe für den Schritt genannt. Vogt spricht nun von „Organisationsversagen“ und dem fehlenden Vertrauen während der Aufarbeitung des Skandals. Jetzt drohen weitere dienstrechtliche Auseinandersetzungen – ein Grund, warum der Abschlussbericht zu der Angelegenheit um die unrechtmäßige Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte nicht veröffentlicht wird.