Hasskriminalität im Internet soll das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz eindämmen. Nun tritt ein neuer, bedeutender Teil des Gesetzes in Kraft. Aber bringt das überhaupt was, fragt sich unsere Kolumnistin Siri Warrlich.
Stuttgart - Es ist so weit. Ab heute sind Betreiber großer Social-Media-Plattformen gesetzlich verpflichtet, bestimmte strafrechtlich relevante Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten – zum Beispiel, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung oder der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erfüllt ist. Grundlage dafür bildet das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses Gesetz ist schon ein paar Jahre alt. Bislang verpflichtete es Social-Media-Plattformen unter anderem dazu, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach Eingang einer Beschwerde binnen 24 Stunden zu löschen. Neu ist ab heute die Meldepflicht – also die Tatsache, dass solche Postings künftig nicht nur gelöscht, sondern zum Zwecke der Strafverfolgung an das Bundeskriminalamt gemeldet werden müssen.
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