Grüne und CDU ringen um zahlreiche landespolitische Fragen – so etwa den Umgang mit Kleinkriminalität. Aber auch die Rolle von Werkrealschulen sowie verkehrs- und innenpolitische Fragen sind noch nicht gelöst. Konsens gibt es hingegen beim Wahlrecht, beim Tierschutz und beim Nationalpark.
Stuttgart - Das siebenseitige Sondierungspapier, in dem Grüne und CDU frühzeitig die Eckpunkte ihrer künftigen Koalition fixiert haben, täuscht eine Harmonie vor, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Nach Informationen unserer Zeitung haben sich die Unterhändler in den seit Montag laufenden Koalitionsverhandlungen bei zahlreichen Themen ineinander verbissen – vom Antidiskriminierungsgesetz für die Polizei bis zum Umgang mit Kleinkriminalität. Auf die Spitzenvertreter des künftigen Bündnisses wird bis zum 5. Mai, wenn die Vereinbarung unter Dach und Fach sein soll, also noch viel Schlichtungsarbeit zukommen.
Gleichwohl können die zwölf Verhandlungsteams einige Themen bereits positiv abhaken. So gilt die bereits im Sondierungspapier erwähnte Reform des Landtagswahlrechts als konsentiert. Geplant ist nun ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste, das an die Stelle des bisherigen Ein-Stimmen-Systems treten soll. Von den 120 nominellen Landtagssitzen sollen also wie bisher 70 in den Wahlkreisen direkt vergeben werden, 50 weitere über Listen, die von den Parteien festgelegt werden. Scheidet ein Listenbewerber aus, so soll ein anderer Listenbewerber nachrücken. Scheidet ein Direktkandidat aus, soll jedoch sein Zweitbewerber im Wahlkreis nachrücken.
Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen
Auch bei Bürgermeisterwahlen drehen die Koalitionäre an einer Stellschraube: So soll der zweite Wahlgang eine echte Stichwahl zwischen zwei Bewerbern werden. Bisher können alle Kandidaten noch einmal antreten. Noch offen ist hingegen, ob (wie von den Grünen gefordert) Bürgermeister aus den Kreistagen verbannt werden. Auch die Direktwahl der Landräte steht wieder auf der Tagesordnung.
Einig ist man sich auch darüber, dass eine neu zu schaffende Oberbehörde für Verbraucher- und Tierschutz künftig die Schlachthöfe besser unter Kontrolle bringt. Diese Oberbehörde nach dem Vorbild Bayerns soll beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt werden – und zwar stellenneutral, also besetzt mit Beamten anderer Dienststellen, was offenbar den Protest des Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer (Grüne) provoziert hat. Letztlich erhofft man sich von der neuen Einrichtung mehr staatliche Durchgriffsmöglichkeiten, denn in mehreren Schlachthöfen waren in den vergangenen Monaten eklatante Tierschutzverstöße festgestellt worden.
Nationalpark: Aus zwei mach’ eins
Auf Wunsch von Ministerpräsident Winfried Kretschmann soll der Nationalpark Schwarzwald, der bisher aus zwei getrennten Arealen besteht, ein in sich geschlossenes Gebiet werden. Dazu muss Baden-Württemberg Flächen von der sogenannten Murgschifferschaft kaufen – das ist eine Genossenschaft, bei dem das Land der größte Anteilseigner ist. In Oberschwaben soll außerdem ein neues Biosphärengebiet entstehen.
Zündstoff bergen allerdings die verkehrspolitischen Themen. So kostet die zwischen Grünen und CDU bereits vereinbarte Mobilitätsgarantie nach Informationen unserer Zeitung jährlich satte 1,2 Milliarden Euro. Geplant ist, dass alle Orte im Land zwischen 5 und 24 Uhr per ÖPNV erreichbar sind. Die Grünen wollen außerdem nur noch komplett genehmigte (in der Fachsprache: planfestgestellte) Straßen bauen. Andere Projekte sollen zunächst mit Blick auf den Klimaschutz überprüft werden. Umstritten ist auch noch die Grünen-Forderung nach weiteren Tempolimits.
Höhere Grenzen für Cannabis
Die Grünen wollen ihren Wahlerfolg offenbar auch dazu nutzen, das bisher CDU-geführte Wirtschaftsministerium zu rupfen: Das Staatsministerium reklamiert die Innovationsförderung für sich. Ob der Wohnungsbau bei dem Ressort bleibt, ist eine Grundsatzfrage, die von Kretschmann und CDU-Chef Thomas Strobl entschieden werden muss. Ganz oben wird auch wohl der künftige Umgang mit den Haupt- und Werkrealschulen geklärt, denn die Grünen wollen, dass die Realschulen mehr Hauptschulabschlüsse ermöglichen. Dies würde aber an die Substanz der Haupt- und Werkrealschulen gehen – obwohl die Koalitionäre doch eigentlich vereinbart hatten, die Schulstruktur nicht anzutasten.
Strittig ist dem Vernehmen nach auch noch der Umgang mit Kleinkriminalität: Die Grünen wollen im Gegensatz zur CDU das Schwarzfahren sowie das sogenannte Containern (also das Mitnehmen von weggeworfener Ware) straffrei stellen. Offen ist die CDU jedoch wohl dafür, die Grenze für den straffreien Besitz von Cannabis von sechs auf zehn Gramm anzuheben. Umstritten ist außerdem der Grünen-Wunsch, bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten stärker auf eine eventuelle „Zuwanderungsgeschichte“ der Bewerber zu achten, um mehr Diversität bei der Justiz zu erreichen. Dies wäre jedoch eine Abkehr von der Bestenauslese.
Keine Beweislastumkehr?
Für die Polizei soll ein Antidiskriminierungsgesetz kommen, das Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern soll – nach dem Wunsch der CDU allerdings nicht so, wie es in Berlin gilt. Nach der dortigen Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht, die das Vorliegen eines Verstoßes „wahrscheinlich“ machen. Gegen eine solche Beweislastumkehr hat sich Strobl dem Vernehmen nach von vornherein verwahrt. Ob auch Verbände gegen Diskriminierung klagen können, ist noch offen.