Nicht nur die Trainer der Fußballjugend werden von der höheren Übungsleiterpauschale profitieren, auf die sich Union und SPD verständigt haben. Foto: mauritius/ Robert Niedring

Die Koalition beschließt Steuerentlastung für gemeinnützige Vereine, regelt deren politische Tätigkeit aber nicht neu.

Berlin - Die Regierungskoalition hat sich auf Steuervergünstigungen in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro für ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Organisationen verständigt. Das bestätigten die stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von Union und SPD, Andreas Jung und Achim Post, nach Abschluss ihrer Verhandlungen über das neue Jahressteuergesetz am Donnerstag unserer Zeitung.

„Mit dem Paket stärken wir Vereine und Ehrenamtliche: Mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir ihre unverzichtbare Arbeit erleichtern“, sagte der Konstanzer CDU-Abgeordnete Jung. In der Corona-Krise sei der Einsatz für andere, der das Land zusammenhalte, besonders herausgestellt worden: „Für Millionen Menschen in den Vereinen gilt das aber immer“. Als „richtiges Signal zur richtigen Zeit“ bezeichnete sein sozialdemokratischer Verhandlungspartner Post die politische Einigung, die noch vor Weihnachten formal im Bundestag beschlossen werden soll: „Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist der ehrenamtliche Einsatz für unsere Gesellschaft und ein gutes Zusammenleben so ungemein wichtig. Die Erhöhung der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale drückt diese Wertschätzung gegenüber ehrenamtlichem Engagement aus.“

Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von jährlich 2400 auf 3000 Euro erhöht. Davon profitieren etwa Jugendtrainer, aber auch neben dem Hauptberuf tätige Ausbilder, Betreuer oder Dozenten. Ihre Aufwandsentschädigung bleibt künftig nicht mehr nur bis 720, sondern 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Gemeinnützige Organisationen dürfen zudem mehr steuerfrei einnehmen, um ihre Arbeit zu finanzieren – die Freigrenze wird von 35 000 auf 45 000 Euro jährlich erhöht. Kleinere Organisation dürfen mit Einnahmen zudem flexibler umgehen und müssen sie nicht mehr sofort für ihre guten Zwecke ausgeben. Spenden können bald bis zu 300 statt nur bis 200 Euro unbürokratisch per Kontoauszug bescheinigt werden.

Nur einen Minimalkompromiss erzielte die Koalition dagegen zum Gemeinnützigkeitsrecht, das nach dem sogenannten Attac-Urteil von 2019 diskutiert wird und in den Verhandlungen von Union und SPD mit dem Finanzpaket verknüpft war. Er hätte sich, so Post, „gewünscht, dass wir auch für die politische Betätigung von gemeinnützigen Vereinen klare Regeln vereinbaren, die für mehr Rechtssicherheit sorgen“. Er verwies auf „Verbesserungen“, da künftig auch das Engagement für den Klimaschutz, gegen Rassismus, für Ortsverschönerungen oder freie Radios als gemeinnützig gilt: „Der von uns gewünschte größere Wurf für mehr Rechtssicherheit politisch tätiger gemeinnütziger Vereine war allerdings mit der Union in den Verhandlungen leider nicht konsensfähig.“

Jung verteidigte das Vorgehen: „Die Regelung zur politischen Betätigung im Gemeinnützigkeitsrecht wird nicht geändert, denn die Rechtslage ist schon jetzt völlig klar.“ Gemeinnützige Organisationen dürften sich politisch betätigen, wenn der gemeinnützige Zweck damit verfolgt werde und Hauptzweck nicht Politik sei: „Ein Umweltverband kann deshalb selbstverständlich laut und kritisch mehr Klimaschutz fordern, und ein Hilfswerk kann intensiv für Entwicklungsziele trommeln – die Gemeinnützigkeit wird dadurch nicht gefährdet.“ Es sei „völlig unstreitig“, so Jung, dass ein Fußballclub Aktionen gegen Rassismus machen dürfe.